Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

454 
Mit der Beschaffung von Qeti*eide, Fleisch und Schmalz in 
ausreichender Menge und deren Abgabe um einen billigen Preis war 
der Pflichtenkreis des Salzamtes in Sachen der Ernährung nicht 
abgeschlossen. In diesen gehörten noch die Aufrechthaltung der 
Marktordnung, worin es sich mit den Gemeinden teilte, die Wah 
rung der Gewerberechte gegen Übergriffe der Beamten, die gegen 
das Verbot selbst Handel trieben, die Überwachung des von den 
Müllern geforderten Mahllohnes und der Brotpreise in den Bäcke 
reien sowie die Prüfung der auf den Märkten verwendeten Maße und 
Gewichte. Der Salzamtmann, der zugleich auch der oberste Beamte 
des Pfleggerichtes zu Wildenstein und zuzeiten auch der Herr 
schaft Ort war, hatte sich um alle Wirtschaftszweige im Kammergut 
zu kümmern, um die Brauerei in Ort, welche das Bier für die Wirts 
häuser in Ebensee lieferte 78 ), und um die hiezu nötigen Bedürf 
nisse an Gerste, Hopfen und kupfernen Braukesseln, er entschied 
über den Einkauf von Wein und verbot das Branntweinbrennen, 
wenn Mangel an Getreide herrschte. Das Salzamt nahm schließlich 
auch Einfluß auf den bürgerlichen Handel zugunsten der Arbeiter. Die 
Gmundner Kaufleute sahen es ungern, daß fremde Händler Waren 
auf den Märkten feilboten, die sie selbst führten. 1666 setzten die 
im Rate durch, daß dem Budweiser Tuchhändler Wilhelm Härtl der 
Verkauf von Tuch am Laurenzi-Jahrmarkt verboten wurde. Darauf 
hin kam von der Hofkammer eine scharfe Verwarnung, das Verbot 
verstoße gegen die Bestimmung des Reformationslibells und sei 
eine Widersässigkeit der Stadtgemeinde, gereiche, dem armen 
Kammergutarbeiter zu merklichem Schaden und diene nur etlichen 
Bürgern zu privatem Nutzen 79 ). 
Die Fürsorgetätigkeit des Salzamtes fügte sich in den Rahmen 
des Verwaltungssystems in dem in sich abgeschlossenen Kammer 
gut ein und trug viel dazu bei, die wirtschaftliche Lage der Arbeiter 
zu verbessern. Auf diese noch näher einzugehen, dürfte nicht nötig 
sein, da sie in der Fachliteratur bereits gründlich behandelt und 
auch in des Verfassers Studie über die Entwicklung des oberöster 
reichischen Salzbergbaues berücksichtigt worden ist. Es sei nur 
eine Zusammenstellung der aus den Salinenakten entnommenen 
Preise von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zur Vervoll 
ständigung des hierüber schon Bekannten noch angeschlossen 80 ). 
7e ) Res. 1744, S. 724. 
79 ) Res. 1669, S. 347; 1670, S. 368. 
so ) Res. 1710, S. 866; S. O. A. Bd. 123.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.