Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Vom Hallstätter See gehörte der nördlich von der Einmündung 
des Qosaubaches, der Seeenge gelegene Teil zu Traunkirchen, das 
die Fischerei verpachtet hatte, der südliche zu Wildenstein, welchem 
Pflegamt die Grund- und Landgerichtsobrigkeit über den ganzen 
See zustand. Der von 1662 bis 1708 unverändert gebliebene Ver 
kaufspreis in Hallstatt betrug für das Pfund Lachs und Forelle 7 kr., 
für Hechte, Asche, Ruten und Saiblinge 6 kr., Alben 5 kr., Reinanken, 
Schratzen und Plötten 4 kr. Ein Achtering Koppen kostete 12 kr., 
ein Achtering Pfrillen 4 kr., ein Pfund geselchte Reinanken im 
Sommer 6 bis 7 kr., im Winter 8 kr. Für Goisern, Ischl und Laufen 
war der Preis je Pfund um 2 kr. höher 131 ). 
Jm Traunsee wurde sowohl vom Pflegamt der Herrschaft Ort 
wie von der Residenz Traunkirchen gefischt. Die Traun gehörte zu 
Wildenstein, nur auf der Strecke von Mitterweißenbach bis Ischl 
besaß Traunkirchen das Fischrecht, das nach vorausgegangenen 
Streitigkeiten 1728 im Verhandlungsweg bereinigt wurde 132 ). 
Zur Ausfuhr gelangten fast ausschließlich geselchte Fische, 
wofür die Fischer vom Hundert zwei Stück als schuldige Maut ab- 
legen mußten. Dafür bezogen sie das nötige Salz zum Einsalzen der 
Fische und zum eigenen Gebrauch, hatten aber andererseits wieder 
die Pflicht, den Fuder- und Fertigerzillen in Gefahr jederzeit 
schuldige Beihilfe zu leisten. Die Zahl der Fischer war nicht gering; 
1692 zählte man in Ort allein 17 Fischer, welche die Fischerei ent 
weder selbst in Pacht genommen hatten oder sie im Dienste der 
Großpächter ausübten. Die Fischerei im Traunsee, soweit sie nicht 
Traunkirchen gehörte, wurde auch nach Rückübernahme der Herr 
schaft Ort in staatliche Verwaltung verpachtet; als Pächter 
scheinen in dieser Zeit nur Einzelpersonen oder Konsortien auf, nicht 
aber gewerbsmäßige Fischer. 1724 hatte der Stadtrichter von 
Gmunden, Wolf Wilhelm Raimer, das Fischereirecht inne und damit 
die Verpflichtung übernommen, den Kammergutbeamten die Fische 
um die vorgeschriebene Taxe zu überlassen. Diese Taxe galt auch 
für die sogenänten Verehrfische und das Fischdeputat von 130 Pfund 
an die Kapuziner in Gmunden, für welch letzteres die Taxe vom 
Salzamt bezahlt wurde 133 ). 1742 ging die Fischerei zum alten Pacht 
schilling von 700 Gulden jährlich an den Sohn Raimers, Josef 
Mathias, der Pfleger in Ort war, über. Nach Ablauf seiner Pacht 
zeit, 1748, bewarben sich die Beamten des Gmundner Salzamtes, mit 
181 ) S. O. A. Bd. 134. 
132 ) S. O. A. Bd. 123. 
133 ) Res. 1724, S. 583.
	        
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