Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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vorher in Stöcken oder Fudern zu reichen 49 ). Es war ein 
beschämender Rückzug. 
Die Übersendung des Gotteszeilensalzes an die Empfänger 
besorgten anfänglich neben den Fertigern auch andere Bürger von 
Gmunden und selbst Beamte des Salzamtes, die alle sich hiezu 
kaiserlicher Schiffe bedienten, von 1731 an aber eigene Fahrzeuge 
verwenden mußten 50 ). Über Antrag des Visitationskommissärs 
Radolt wurde 1633 die Lieferung des Gottesheil- und Herrensalzes 
ausschließlich den Fertigern übertragen, die ihr Fahrziel jährlich 
durch das Los zugeteilt erhielten und einen Teil ihres Verdienstes 
zu etwas Behelf der gemeinen Auslagen in die Wasserbüchse legen 
sollten 51 ). Von 1729 ab wechselten die Fertiger der einzelnen Orte 
in der Lieferung des Gottesheilsalzes in der Weise miteinander ab, 
daß jedes Jahr je ein Fertiger von Hallstatt, Ischl und Laufen an 
die Reihe kam 52 ). 
Die Höhe des Fuhrlohnes blieb der freien Vereinbarung mit 
den Empfängern überlassen, war jedoch an die Genehmigung der 
Hofkammer gebunden. Die Teuerung nach den Türkenkriegen gab 
den Fertigern den Vorwand, einen bedeutend höheren Frachtlohn 
zu verlangen, wovon man in Wien nichts erfuhr. Erst die Visita 
tionskommission von 1707 deckte die vom Salzamt geduldete Eigen 
mächtigkeit der Fertiger auf, welche statt der bewilligten 6 kr. für 
die Anlieferung eines Gotteszeilenfuders 15 kr. einhoben. Selbst das 
den Fertigern wohlgesinnte Salzamt mußte das offenbare Übermaß 
dieser Forderung anerkennen und beantragte die Festsetzung des 
Fuhrlohnes mit etwa 9 kr. Die von der Kommission vorgenommene 
genaue Überprüfung des Lieferkostenaufwandes ergab die Be 
rechtigung dieses Antrages, aber weniger der Teuerung halber, 
sondern hauptsächlich deshalb, weil die Fertiger außer den Selbst 
kosten noch namhafte Nebenauslagen hatten; sie mußten neben der 
Abgabe an die Wasserbüchse noch den Offizieren des Salzamtes 
Verehrungen reichen, welche diesen nach dem Inhalt des Reforma- 
tionslibells von 1656, Fol. 453, zustanden. Aus der Durchrechnung 
des Jahres 1707 fand die Kommission, daß die Fertiger den Offi 
zieren 179 fl. 42 kr. spendierten und in die Wasserbüchse 205 fl. ein 
zahlten, wovon ebenfalls ein ansehnliches Akzidens für die Beamten 
abfiel. Die letzteren erhielten zudem noch von den Klöstern selbst 
ä9 ) Res. 1729, S. 621. 
50 ) Res. 1731, S. 281. 
äl ) Res. 1631, S. 464; 1638, S. 3; S. O. A. Bd. 58. 
M ) S. O. A. Bd. 159.
	        
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