Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Passau führte um 1597 zur Auflösung des zwischen den beiden 
Partnern bestandenen Salzvertrages, worauf die Lieferung an 
Bayern überging. Dieses errichtete in Vilshofen eine Ladstätte, von 
welcher aus das Halleiner Salz über Land in die böhmischen Nieder 
lagen geführt wurde. Der Bischof von Passau klagte den Herzog 
beim Kammergericht in Speyer, wo die Streitfrage jahrelang ruhte. 
Für die Salzversorgung Böhmens, das noch immer des fremden 
Salzes bedurfte, war der Zwischenfall von Nachteil, weil der lange 
Landweg hohe Frachtkosten verschlang und den Verschleißpreis 
fühlbar erhöhte 398 ). 1608 kam es endlich zu einem Ausgleich, der die 
alten Verhältnisse einigermaßen wiederherstellte. Passau mußte 
fortan alles Halleiner und Schellenberger Salz, das nach Böhmen 
ging, von Bayern erwerben, während dieses sich das Recht wahrte, 
für eigene Zwecke Salz von Hallein zu beziehen. Der Übernahms 
preis sowohl wie der Verkaufspreis des Salzes in Böhmen war 
Passau vorgeschrieben und von dem jeweils geforderten Salzpreis 
loco Erzeugungsstätte abhängig. Bayern stellte den Landtransport 
von Vilshofen ein, war aber zu dessen Wiederaufnahme berechtigt 
für den Fall, als Passau an der Salzlieferung vorübergehend ver 
hindert sein sollte 399 ). 
Während der bayrischen Pfandherrschaft trat 1625 großer 
Salzmangel in Böhmen ein, zu dessen Behebung der Kaiser den Kur 
fürsten ersuchte, nicht nur den Salznachschub von Gmunden aus 
möglichst zu beschleunigen, sondern auch 100.000 Halleiner Kufen 
nach Böhmen zu schicken 400 ). 1628 übernahm die Regierung selbst 
den Großhandel mit Salz in Böhmen, der bisher in privaten Händen 
lag, stellte ihn unter die Leitung der Kammerräte Chiesa und Binago 
(S. 287), setzte den Abgabepreis in den einzelnen Niederlagen fest 
und brachte in den Verschleiß auch sonst Ordnung. Gegen Lösung 
einer Boilette konnte jedermann Salz kaufen und es innerhalb der 
Grenzen des Königreiches zoll- und mautfrei dem Verbrauchsort zu 
führen. Das ausländische Salz war mit einem Gulden Zoll für die 
Kufe, das von Oberösterreich eingeführte Küfelsalz mit 4 kr. je 
Küfel belegt 401 ). Bayern war mit diesem hohen Zoll auf das von ihm 
nach Böhmen eingeführte Salz nicht zufrieden und erreichte in den 
1630 zu Regensburg abgeschlossenen Verhandlungen auch eine Ver 
billigung um 10 kr.; während für das Gmundner Salz die volle Auf- 
38S ) S. O. A. Bd. 104. 
3 " 8 ) S. O. A. Bd. 105. 
40 °) S. O. A. Bd. 50. 
M1 ) S. O. A. Bd. 92, 95.
	        
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