Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

245 
nahm 02 ). Er starb 1740 * 33 ). Der junge Schmied kümmerte sich an 
scheinend überhaupt nicht um seinen Dienst und vernachlässigte 
selbst die Nachschau bei den Verbauungsarbeiten. Um aber die mit 
den Traunbefahrungen verbundenen Einnahmen dennoch nicht zu 
verlieren, legte er im Vertrauen auf die Arglosigkeit des Einnehmer 
amtes seine Reiserechnungen in der Ordnung vor, wobei er die zur 
Bestätigung der Partikularien erforderlichen Unterschriften des Salz 
amtmannes, Oberwassersehers und Fallmeisters fälschte. Es dauerte 
jahrelang, bis man auf den Betrug kam, dann wurde Schmied 
freilich entlassen 34 35 ). Sein Nachfolger war der Zizlauer Ausrichter 
Sartori 86 ). 
Die Instandhaltung des Flußgerinnes der Traun von Hallstatt bis 
Ebensee fiel in den Wirkungskreis der Verwesämter und oblag 
den Wührmeistern. Die Strecke vom Hallstätter See bis unter den 
wilden Laufen gehörte zu Hallstatt, der anschließende Teil zu Ischl. 
Wie überall seit der Lockerung der Ordnung im Salzwesen am 
Beginn des 18. Jahrhunderts waren auch die Verwerkungsarbeiten 
an der oberen Traun weit über das Notwendige hinaus angewachsen; 
jeder Wührmeister unterhielt hundert und mehr Arbeiter, für welche 
eine Beschäftigung erst gesucht werden mußte, die Bauten wurden 
„mit unnötiger Zierlichkeit ausgeführt und nur zur eitlen Ehre des 
Baumeisters die Spesen vergrößert 36 )“. 
Die im Laufe der oberen Traun vorhandenen Einbauten dienten 
ebenso wie die Uferverwerkungen ausschließlich der Schiffahrt. 
Hiezu gehörte zunächst die seit 1511 bestehende Hallstätter See 
klause, mittels welcher der Klausmeister den Abfluß so regeln mußte, 
daß zur Zeit der Schiffahrt genügend Überwasser vorhanden war, um 
den mit Salz beladenen Zillen die nötige Tauchtiefe zu bieten. Der 
Flußkatarakt des wilden Laufen, ebenfalls in der Z^it Maximilians I. 
schiffbar gemacht, blieb für die durchfahrenden Salzzillen immer 
noch eine gefährliche Passage und konnte im Gegenzug nur durch 
ein Windenwerk überwunden werden, dessen Bedienung vermutlich 
die Laufener Bürger besorgten. Das Windenrecht und die damit ver 
bundene Einnahme von wöchentlich drei Fuder Salz oder 12 Pfennig 
nach der Ablösung vom Jahre 1656 teilten sie mit den Erben nach 
’ 2 ) Res. 1700, S. 693; 1710, S. 853; 1725, S. 120. 
33 ) Res. 1740, S. 125. 
3 ‘) Res. 1737, S. 512. 
35 ) Res. 1728, S. 468; 1737, S. 538; 1739, S. 5. 
3# ) Res. 1736, S. 369—415.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.