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Das Unschlitt wurde anfänglich vom Salzamte beschafft und
an die Verwesämter verteilt; 1737 sah die Bankodeputation von der
zentralen Belieferung ab und gab den Auftrag, daß jedes Verwes
amt sich selbst mit Unschlitt versehen solle, beim Einkauf aber den
jeweilig festgesetzten Höchstpreis nicht überschreiten dürfe 124 ).
Die Abgabe an die Bediensteten erfolgte unentgeltlich nach den
Bestimmungen der Reformationslibelle in einer für die einzelnen
Dienststellen und Kategorien vorgeschriebenen, auskömmlichen
Menge. Nach der 1617 herausgegebenen und mit Anfang 1618 in
Wirksamkeit getretenen neuen Ordnung der Arbeit und des Wesens
am Hallstätter Salzberg faßten an Unschlitt im Vierteljahre:
Hofschreiber
Gegenschreiber und Pfieselschreiber je •
Zahler •
Bergmeister und Schaffer je
12 Eisenhäuer zusammen
4 Geschworene
8 Knechte
18 Säuberer • • • •
12 Rüster
12 Schöpfer
auf die Abmaß
13 Pfund
13
6V2 „
19% „
324
8
162
192% „
240
113% „
8
Die Bestimmungen der neuen Ordnung 125 ) wurden in den fol
genden Jahren nicht besonders genau eingehalten, weshalb das dritte
Reformationslibell sie neuerlich zur Darnachachtung in Erinnerung
brachte; in der für den Hallstätter Salzberg so häßlichen Zeit nach
1700 kümmerte sich niemand mehr um diese Vorschriften. Die Berg
meister setzten die Unschlittfassungen willkürlich fest oder er
reichten deren Erhöhung vom Salzamt durch unwahre Berichts
angaben und dehnten die Abgabe auf alle Bergarbeiter aus, gleich
viel, ob sie unter oder ober Tags beschäftigt waren. So kam es,
daß die Truhenlaufer zum Beispiel, die nach dem Libell überhaupt
kein Unschlitt bezogen, nun quartalig 16 Zentner 32 Pfund und die
48 Säuberer nach der Vermehrung ihrer Wochenschichten von vier
auf sechs das doppelte Ausmaß faßten. Der vierteljährige Unschlitt
verbrauch, der zur Zeit des dritten Reformationslibells 13 Zentner
91 Pfund betrug, war 1707 auf 65 Zentner 71 Pfund gestiegen. Von
dem gesamten Jahresaufwand des Salzamtes im Jahre 1708 von
124 ) Res. 1737, S. 489.
125 ) S. O. A. Nr. 193/69.