Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Die Schichtenordnung war verschieden, je nachdem die Berg 
leute ober oder unter Tag arbeiteten und in diese oder jene Kategorie 
gehörten. Die Erbeisenhäuer verfuhren von Montag bis Samstag sechs 
achtstündige Schichten und arbeiteten die ersten vier Stunden am 
Gestein und hierauf beim Säubern; die Wahlknappen 1741 hingegen 
sechs sechsstündige Schichten durchwegs am Gestein. Als 1618 
neben den Eisenhäuern noch besondere Säubererpassen angestellt 
waren, verfuhr die erste Kür ihre sechs sechsstündigen Wochen 
schichten mit sechsstündigen Ruhepausen von Montag früh bis 
Mittwoch nachts, die zweite Kür von Donnerstag früh bis Samstag 
nachts. Die Rüster wieder hatten acht sechsstündige Schichten zu 
leisten, die erste Kür von Montag bis Donnerstag und die zweite 
von Mittwoch bis Samstag. Die Tagarbeiter werkten die Woche über 
von 6 Uhr früh bis 6 Uhr abends mit einer einstündigen Mittagsrast. 
Die Zahl der Wochenschichten für die Grubenarbeiter wurde 
in teuren Zeiten vermehrt, um ihnen einen größeren Verdienst zu 
kommen zu lassen, sie stieg auch an, wenn die Arbeiten in Rück 
stand geraten waren. So wurden 1746 statt der normalen sechs 
Säubererschichten deren sieben und acht in der Woche verfahren, 
weil die Aufnahme neuer Knappen nicht genügte und „der Berg in 
Verfall“ gekommen war 115 ). Als um 1700 das Partikularwesen im 
Schwange war, verkürzten die Meister absichtlich die Zahl der 
ordinären Wochenschichten, an welche sie dann nach ihrer Willkür 
besonders entlohnte extraordinäre Schichten anschlossen, wofür sie 
von den Arbeitern gewisse Abzüge einhoben, „wenn sonst nichts 
wär, ziehet selbiges vor einige Beamte ein Quittungsgeld nach 
sich“ 116 ). Zu dieser Zeit arbeiteten die Rüster, Schöpfer, Truhenlaufer 
und Holzknechte nur drei, die Knechtswerker sogar nur zwei 
Schichten pro ordinari, die übrigen aber auf Partikular, wodurch 
die Lohnverrechnung ganz undurchsichtig wurde und sich für die 
Einschmuggelung der blinden Schichten umso besser eignete. 
Mit der Einschränkung der Partikularschichten wurde auch die 
Schichteneinteilung wieder regelmäßiger, doch kamen, wie schon 
erwähnt, auch später noch Abweichungen von der normalen wöchent 
lichen Schichtenanzahl vor. Erst von der zweiten Hälfte des 18. Jahr 
hunderts an wurde die Schichtenordnung strenger gehandhabt und 
von Sternbach in der Bergnorma von 1750 festgelegt. Das Schicksal 
dieser Vorschrift, ihre Abänderung durch die Hofkommission von 
115 ) S. 0. A. Nr. 19/23. 
S. O. A. Nr. 174/62.
	        
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