Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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Passen bildeten einen Schlag. Die Belegorte wieder zerfielen je nach 
der Schwierigkeit ihrer Bearbeitung in vier Gruppen, in welche sich 
die Hauerküren nach ihrer Wahl einreihten und sodann darin ab 
wechselten 107 ), so daß innerhalb vier Wochen jeder Schlag in jeder 
der vier Gruppen arbeiten mußte. 
Die Resolutionsbücher bis 1752 enthalten keine besondere 
Verfügung der Zentralstelle über die Aufhebung der Erbeisenhäuer 
rechte; auch Viktor Felix Kraus 108 ) bemerkt hierüber nur allgemein, 
daß dieses Berglehensrecht um die Mitte des 18. Jahrhunderts ver 
schwunden war. 
Die Eisenhäuer arbeiteten bis in das 18. Jahrhundert vor Ort 
im Gedinge, das auf eine vierteljährige Durchschnittsleistung von 
3 Stabei im Offen und etwa 36 Stabei im Abwerch (Nachschlag) 
eingestellt war und für das Offenstabel 12 ß oder 1 fl. 30 kr. betrug. 
Da neben den Werksöffen noch anders dimensionierte Baue herzu 
stellen waren, wurde für die Berechnung des Gedingverdienstes der 
VI2 Stabei hohe und Stabei weite Offen zur Maßeinheit genommen 
und nach der Bergordnung von 1617 die Schachtricht oder Kehr 
mit 2, die Grube mit P/a und die Hornstatt mit 3 Offenstabel für ein 
Stabei wirkliche Ausfahrung angesetzt. Dazu erschwerten noch die 
ungleichen Arbeitsbedingungen die Beurteilung der Häuerleistung; 
die wechselnde Gesteinshärte, das Auftreten von Anhydrit- und 
Mergeleinschlüssen, die Entfernung des Arbeitsortes vom Mundloch 
und der Wettermangel, das alles übte einen bestimmenden Einfluß 
auf die Vortriebsgeschwindigkeit aus. Es war die Aufgabe der 
Abmaßkommission, den jeweils angemessenen Zuschlag in Offen 
längen zu taxieren, weil das Gedinge selbst mit 1 fl. 30 kr. je Stabei 
unverändert blieb. Die Taxierung richtig vorzunehmen, war daher 
sehr schwer und hatte die strengste Gewissenhaftigkeit der Abmaß 
leute, also des Bergmeisters und der Geschworenen, zur Voraus 
setzung. Darin fehlte es aber häufig, am meisten jedoch um die 
Jahrhundertwende von 1680 bis 1710. In früherer Zeit schwankte der 
bewilligte Zuschlag zwischen 25 und 70% der ausgefahrenen Offen 
länge und stieg nur in seltenen Fällen auf 150%. Dagegen fand 
Starhemberg 1708 die wirkliche Ausfahrung von 5 2/ 8 Stabei auf der 
Prinninger Schachtricht mit 26 Stabei, also um das Fünffache höher 
107 ) Hallst. S. A. 
108 ) Wirtschafts- und Verwaltungspolitik des aufgeklärten Absolutismus im 
Gmundner Salzkammergut, S. 100.
	        
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