Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

ernannt worden 2 ) Daniel Etzinger konnte nicht vor und nach Kuttner 
und Einaderl Hof Schreiber gewesen sein, Händl starb erst um 1591 
und war unmittelbar von Zacharias Kuttner gefolgt. Auch die An 
gaben nach 1686 enthalten Fehler. Nach dem Tode des Hofschreibers 
Gerisch 1686 blieb dessen Stelle bis zur Ankunft der in Aussicht 
genommenen Visitationskommission unbesetzt und wurde 1687 der 
Gegenschreiber Johann Christof Sumatinger als Administrator mit 
der Amtsleitung betraut. Dieser stand schon seit dem 1655 erfolgten 
Tode des Hans Jäger als Gegenschreiber und Spitalmeister im 
Dienste 3 ) und war 72 Jahre alt, als er die Amtsleitung übernahm, 
weshalb ihm neben seinem Sohne Georg Franz noch der Fuderzahler 
Bernhard Schickmayr als Helfer beigestellt wurde 4 ). Sumatinger 
blieb noch vier Jahre im Dienst und trat 1691 mit vollem Gehalt in 
den Ruhestand. Wiederbesetzt wurde die Hofschreiberstelle erst 1689 
durch Johann Christof von Seeau 5 ), den die Hofkammer 1707 straf 
weise entließ, weil er neben manchen anderen Vergehen zum Bau 
eines Eigenhauses in Lahn viel Löhne auf Werkskosten verrechnet 
und Materialien aus dem Amtsvorrate entnommen hatte 6 ). Auch dies 
mal zögerte die Hofkammer mit der Besetzung, der junge Georg 
Franz Sumatinger als Gegenschreiber wurde zunächst nur mit der 
Amtsleitung betraut und erst 1718 zum Hof Schreiber ernannt. 
Zugleich kam der Ischler Gegenschreiber Josef Adalbert Springer in 
gleicher Eigenschaft nach Hallstatt, mit der Anwartschaft auf die 
Hof Schreiber stelle 7 8 ), welche er nach der Pensionierung Sumatingers 
Anfang 1720 übernahm. Der Fuderzahler Franz Xaver Scharz rückte 
hierauf zum Gegenschreiber vor 6 ). 
2. S a 1 z b e r g. 
Der Hallstätter Salzberg, als die schier unerschöpfliche Quelle 
des reichen Bergsegens im Kammergut mit seinen vielen Bauen, 
Einrichtungen und Besonderheiten, war als kostbares Eigentum des 
Landesfürsten jedem fremden Einblick verschlossen. 1629 verbot 
ein kaiserlicher Befehl die Bergeinfahrt, wozu die Beamten allen 
2 ) Index. 
3 ) Res. 1655, S. 261. 
4 ) Res. 1687, S. 423. 
6 ) Res. 1688, S. 468—520. 
6 ) Res. .1707, S. 479—513. 
7 ) Res. 1718, S. 555. 
8 ) Res. 1719, S. 765.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.