ernannt worden 2 ) Daniel Etzinger konnte nicht vor und nach Kuttner
und Einaderl Hof Schreiber gewesen sein, Händl starb erst um 1591
und war unmittelbar von Zacharias Kuttner gefolgt. Auch die An
gaben nach 1686 enthalten Fehler. Nach dem Tode des Hofschreibers
Gerisch 1686 blieb dessen Stelle bis zur Ankunft der in Aussicht
genommenen Visitationskommission unbesetzt und wurde 1687 der
Gegenschreiber Johann Christof Sumatinger als Administrator mit
der Amtsleitung betraut. Dieser stand schon seit dem 1655 erfolgten
Tode des Hans Jäger als Gegenschreiber und Spitalmeister im
Dienste 3 ) und war 72 Jahre alt, als er die Amtsleitung übernahm,
weshalb ihm neben seinem Sohne Georg Franz noch der Fuderzahler
Bernhard Schickmayr als Helfer beigestellt wurde 4 ). Sumatinger
blieb noch vier Jahre im Dienst und trat 1691 mit vollem Gehalt in
den Ruhestand. Wiederbesetzt wurde die Hofschreiberstelle erst 1689
durch Johann Christof von Seeau 5 ), den die Hofkammer 1707 straf
weise entließ, weil er neben manchen anderen Vergehen zum Bau
eines Eigenhauses in Lahn viel Löhne auf Werkskosten verrechnet
und Materialien aus dem Amtsvorrate entnommen hatte 6 ). Auch dies
mal zögerte die Hofkammer mit der Besetzung, der junge Georg
Franz Sumatinger als Gegenschreiber wurde zunächst nur mit der
Amtsleitung betraut und erst 1718 zum Hof Schreiber ernannt.
Zugleich kam der Ischler Gegenschreiber Josef Adalbert Springer in
gleicher Eigenschaft nach Hallstatt, mit der Anwartschaft auf die
Hof Schreiber stelle 7 8 ), welche er nach der Pensionierung Sumatingers
Anfang 1720 übernahm. Der Fuderzahler Franz Xaver Scharz rückte
hierauf zum Gegenschreiber vor 6 ).
2. S a 1 z b e r g.
Der Hallstätter Salzberg, als die schier unerschöpfliche Quelle
des reichen Bergsegens im Kammergut mit seinen vielen Bauen,
Einrichtungen und Besonderheiten, war als kostbares Eigentum des
Landesfürsten jedem fremden Einblick verschlossen. 1629 verbot
ein kaiserlicher Befehl die Bergeinfahrt, wozu die Beamten allen
2 ) Index.
3 ) Res. 1655, S. 261.
4 ) Res. 1687, S. 423.
6 ) Res. 1688, S. 468—520.
6 ) Res. .1707, S. 479—513.
7 ) Res. 1718, S. 555.
8 ) Res. 1719, S. 765.