Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts [1]

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hielten das Konduktquartal, aber keine Provision. Neben Donvers 
als Kammergutschirurg zog das Salzamt auch den Stadtbader Anton 
Hämmerl wie seinen Vorgänger Pröckhl zeitweilig in seine Dienste 
und wies ihm hiefür ein ständiges Adjutum von jährlich 50 fl. an, 
„jedoch, dass selber die Kammerguts Patienten in deren Curen 
leichter halten solle 561 * )“. Nach Donvers Tod 1734 wurde derWitwe 
die Fortführung des Chirurgendienstes auf ein Jahr zugestanden 662 ), 
nach dessen Ablauf sie einen gewissen Rupert Schorn heiratete; 
und da dieser ein ärztliches Zeugnis über seine chirurgischen Kennt 
nisse aufzuweisen hatte, bekam auch er die Stelle eines Kammergut 
chirurgen als Nachfolger des Donvers 563 * ). Das Geschäft blieb also 
wiederum in der Familie. Schorn gehörte zu jenen Badern, deren 
Rechnungen in Wien vielfach Bedenken erregten. Eine Resolution 
von 1739 beanstandete, daß er „den Ebenseer Traunknecht Alois 
Leitner 82 Wochen, nicht ohne Grund zu mutmaßen, in der Cur, 
ohne jedoch denselben zu restituieren, aufgehalten und nebst 106 fl. 
Unkosten denselben nur zu einem Provisioner gemacht habe, wo 
doch der Traunknechtsbader den Alois Platzer in weit gefähr 
licherem Schaden binnen 14 Wochen um 15 fl. vollkommen curiert 
hat 565 * )“. Die Schorn überlebte auch ihren zweiten Mann und behielt 
den Chirurgendienst auch weiters noch, wozu die Bankodepu- 
tation jährlich 198 fl. für die Einstellung eines Badergehilfen bei 
steuerte und ihr überdies eine Wochenprovision von 1 fl. 30 kr. bis 
zur Großjährigkeit der Kinder zugestand 565 ). 
Über die Bader und Wundärzte in den übrigen Kammergut- 
orten enthält das Salinenarchiv leider nur spärliche Nachrichten. 
1695 bezog der Bader in Hallstatt 30 fl. jährliches Hilfsgeld, während 
sein Ischler Kollege Ferdinand Pichler sich mit einer einmaligen 
Zuwendung von 20 fl. begnügen mußte 666 ). 1703 war Jakob Lökher 
Bader und Wundarzt in Hallstatt mit 30 Kreuzer wöchentlicher 
Beihilfe; „seine innerlichen und äusserlichen Curen an den Arbeitern 
zeigen guten Fleiss und Mühwaltung, die Beihilf darum wohlver 
dient 567 )“. Das gleiche Hilfsgeld erhielt 1729 der seinem Vater nach 
561 ) Res. 1731, S. 394. 
m -) Res. 1734, S. 774. 
563 ) Res. 1735, S. 78, 152. 
“*) Res. 1739, S. 103. 
566 ) Res. 1750, S. 742. 
E66 ) S. O. A.- Bd. 59, Nr. 159. 
567 ) Res. 1703, S. 115.
	        
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