Volltext: Die landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs aus dem 13. und 14. Jahrhundert

VI 
Vorwort. 
Gerade die Eigenart dieser Urbare, die weder im Originale mehr er¬ 
halten, noch datiert oder auch nur in den vorhandenen Kopien ihrer ver¬ 
schiedenen Entstehungszeit nach unterschieden sind, machte eine umfassende 
Heranziehung des Urkundenmateriales sowie anderer urbarialer Quellen 
unbedingt nötig. Die Ermittelung der Besitzverhältnisse an den einzelnen 
Gütern mußte hier eine umso eingehendere sein, als vielfach erst durch 
Verfolgung der verschiedenen Besitzveränderungen eines und desselben Gutes 
ein Rückschluß auf die Entstehungszeit der verschiedenen Urbarteile ge¬ 
wonnen werden konnte. Hierbei waren erhebliche Schwierigkeiten zu über¬ 
winden, da für Nieder oster reich kein zusammenfassendes Urkundenbuch 
existiert und das weithin verstreute Material oft nur ganz unzureichend 
oder lückenhaft publiziert ist. Eine archivalische Nachlese war somit 
unabweislich. Sie war umsoweniger zu vermeiden, als auch in Österreich 
die Urbarpublikation noch recht im Argen liegt. Das meiste ist überhaupt 
noch nicht veröffentlicht und das wenige, was im Drucke vorliegt, in einer 
Form geboten, welche die Heranziehung der Hss. selbst immer wieder ge¬ 
raten erscheinen läßt. Andere Hindernisse bereitete dem Unternehmen bei den 
Ortsbestimmungen wieder Oberösterreich. Die urkundlichen Quellen sind, 
dafür wenigstens großenteils in dem Urkundenbuch des Landes ob der Enns 
gesammelt. Allein die Urbare dieses Gebietes sind vermöge der daselbst 
vorherrschenden Einzelhofsiedlung so überreich an Ortsnamen, daß auch 
die genauesten Kartenwerke, wie die Administrativkarte von Souvent 
(1:72000) und die alte (reichere) Aufnahme von Schütz (1781) sich für 
die Feststellung der Örtlichkeiten als gänzlich unzureichend erwiesen. Es 
mußten eine Reihe anderer, (Teil-)Urbare durchgearbeitet, sowie insbesondere 
die Katastralkarte selbst für diesen Zweck herangezogen werden. 
Daß in beiden Fällen so manche Durchsicht umfangreichen Quellen¬ 
materiales auch ergebnislos für die hier vorliegenden Zwecke verlief, braucht 
nicht besonders hervorgehoben zu werden. 
Endlich schien mir eine ausführliche Einleitung zu der Edition 
selbst notwendig, denn mit der bloßen Wiedergabe der Texte ist bei Urbaren 
überhaupt und bei diesen speziell recht wenig geholfen. Dieselben sind 
nämlich noch mehr als andere Quellen gleichen Charakters äißerst dürftig 
an erläuternden Vermerken oder Zusätzen, welche über die verschiedenen 
wirtschaftsgeschichtlichen Fragen Aufschluß geben können. Auch sonst 
weisen sie manche Besonderheiten auf, die, an sich betrachtet, leicht zu 
einer irrigen Deutung oder wissenschaftlichen Fehlschlüssen verleiten könnten. 
Soll dem vorgebeugt und eine bequeme Handhabung dieser Quellen ermög¬ 
licht werden, dann muß die karge Einsilbigkeit derselben durch die Her¬ 
anziehung von Urkunden und anderen Urbaren kompensiert werden. Nur 
durch eine zusammenfas sende Erläuterung des in diesen Urbaren ruhenden 
Materiales mittels illustrativer Belege aus anderen Quellen kann dieses 
einer erfolgreichen Verwertung zugeführt werden. Nur so bleibt auch dem
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.