Volltext: Das Verkehrswesen nach dem Kriege [34/35]

Staates. Aber sein Fahrzeug kann kein Schiffahrtseigentümer 
mehr verfügen. Selbst der Bau von Handelsschiffen, der sich 
immer mehr nach den Anordnungen der Behörden gestalten 
mußte, ist beinahe ganz in die Hände der Regierung, und zwar 
der Admiralität übergegangen. Bei uns ist ebenso wie im 
Deutschen Reiche der Verkauf von Schiffen an das Ausland 
untersagt. In Deutschland hat auch der Bundesrat eine Ver¬ 
ordnung erlassen, durch die die Miet- und Frachtverträge über 
die Beförderung von Gütern, soweit die Verträge nach dem 
I. Dezember 1916 geschlossen wurden, abgesehen von gewissen 
Ausnahmen, mit Friedensschluß hinfällig werden. Die Ver¬ 
ordnung strebt darnach, schon jetzt zu verhindern, daß in der 
Zeit nach dem Kriege der Schiffsraum anderen Zwecken dienst¬ 
bar gemacht wird, als solchen, die den notwendigsten Bedürf¬ 
nissen der Volkswirtschaft, insbesondere mit Rücksicht auf die 
Währung, entsprechen. Würde eine derartige Bestimmung erst 
später getroffen werden, so bestünde die Gefahr, daß dann über 
einen großen Teil des Frachtraumcs schon verfügt wäre und da¬ 
rauf entweder verzichtet oder — sei es mit, sei es ohne Entschädi- 
gung — in wohlerworbene Rechte Dritter eingegriffen werden 
müßte. Im Zusammenhange mit den ungeheuren Kurssteige¬ 
rungen der Schiffahrtsaktien wurde auch davon gesprochen, daß 
die Mittelmächte die im Privatbesih befindlichen Handelsschiffe 
mit Beschlag belegen oder selbst eine Schiffszcntrale errichten 
werden, deren Ausgabe es sein sollte, zu bestimmen, woher, 
was und wieviel die Schiffe einführen dürfen und welche 
Schiffsraten sie aufzurechnen befugt sind. Da man jedoch zu 
den Zentralen, mit denen während des Krieges keine besonderen 
Erfahrungen gemacht wurden, kein großes Vertrauen hegt, so 
wurde von mehreren Seiten der Plan einer dauernden odev 
vorübergehenden Verstaatlichung der Handelsschiffahrt — 
unter Umständen in der Form eines staatlichen Monopols — 
nach Kriegsende ins Auge gefaßt. 
Nichts Schädlicheres könnte ausgeheckt werden. Es wurde 
zwar zur Begründung solcher Wünsche behauptet, eine staatliche 
Handelsmarine wäre nichts anderes als die folgerichtige An¬ 
wendung des Verstaatlichungsgedankens im Verkehrswesen, 
die Fortsetzung dessen, was auf dem Gebiete der Post und bei 
den Mittelmächten zumeist auch auf dem der Bahner, bereits 
bisher geschehen ist. Dem gegenüber wurde mit Recht einge¬ 
wendet, daß zwischen der Hochseeschiffahrt und den erwähnten, 
anderen Verkehrsmitteln ein gewaltiger Unterschied bestehe. 
Post und Eisenbahnen haben den Schwerpunkt ihrer Betriebs- 
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