Volltext: Unsere künftige Wirtschaftspolitik [20]

Steuer aus die Verkaufspreise den Konsum einzuschränken und 
damit die Entwicklungsfähigkeit seines Unternehmens zu 
unterbinden. Sobald aber die Schranken des Marktes fallen 
und das Kapital jedem Produktionszweig frei zufließen kann, 
entsteht eine Ausgleichung im Ertrage, weil im großen Durch¬ 
schnitt jedes Kapital bei gleichem Risiko gleichen Ertrag ab¬ 
werfen muh. Das Minimum des Kapitalsertrages ergibt sich 
aus der Verzinsung der öffentlichen Anlehen, denn niemand 
wird sein Kapital einem Produktionszweig zuwenden, wenn 
es nicht einen im Verhältnis zum Risiko höheren Ertrag er¬ 
hoffen läßt. Kein Gesetz der Welt kann beispielsweise den 
Hausbesitzer zwingen, sich mit einem niedrigeren Erträgnis 
seines im Hause angelegten Kapitals zufrieden zu geben; 
fällt es tatsächlich niedriger aus, so ist die Differenz der Peers 
für eine persönliche Annehmlichkeit (Einfamilienhaus) oder für 
einen geschäftlichen Vorteil (Sicherung eines eigener: Ge- 
schäftslokales). Die Hauszinssteuer ist daher Mietsteuer, weil 
sie vom Hausbesitzer nur abgeführt und tatsächlich vom Mieter 
im Mietzinse bezahlt wird. Wenn man in den österreichischen 
Städten den Wert des Zinshauses mit ungefähr dem zehnfachen 
Betrage der Mietzinse berechnet, während man sonst durch die 
Multiplikation mit zwanzig zu kapitalisieren pflegt, so zeigt 
sich darin schon, daß man tatsächlich nur mit der Hälfte der 
Mietzinse rechnet, weil nahezu die Hälfte aus staatliche und 
kommunale Abgaben entfällt. Gelegentlich der letzten Milch¬ 
preiserhöhung in Wien wurde von fachlicher Seite mit Recht 
darauf verwiesen, daß der Bauer lieber die Kuh um 1000 bis 
1400 Kronen dem Fleischhauer verkauft, für den Erlös Kriegs¬ 
anleihe kauft und dafür 63 bis 88 Kronen jährlich bezieht, 
wenn er für die Milch keinen höheren Ertrag erzielen kann. 
Die hohe Aktiensteuer wird zwar vom Reinertrag berechnet, 
erscheint aber bei den Unternehmungen unter den allgemeinen 
Betriebskosten und wird mit diesen in die Verkaufspreise der 
Waren hineinkalkuliert. Es trägt sie meistens nicht der Aktionär 
der Gesellschaft, sondern der Käufer der Ware. Die Ertrag¬ 
steuern verwandeln sich also im Laufe der Zeit in rohe Ver- 
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