Volltext: Linz, AT-OOeLB, Hs.-505 (Laurenz Christlbauer, Geschichte der öffentl. Bibliothek in Linz von 1774-1855; 1855)

Nro 270/Sch

An Herrn P. Norbert Mittermayr, Vorstand der öffentlichen
Bibliothek in Linz.

Das hohe k. k. Ministerium des Cultus und Unterrichts hat mit Erlaß
vom 21. Jänner 1854, Zahl 10643 den von Ihnen unterm 22. Septem=
ber 1853, Zahl 10/Sch. hieher erstatteten, und von hier am 5 October
1853, Zahl 2603/Sch. an dasselbe beleiteten Bericht über den Zustand
der Linzer Bibliothek im Schuljahre 18 52/53 zur Kenntniß genom=
men und folgendes hierüber bemerkt:
Nach §. 39 der Instruktion für die Bibliotheken ist in dem jährli=
chen Zustandsberichte der Bibliothek zu bemerken, in welchem Jahre
die letzte wenigstens jedes dritte Jahr vorzunehmende Revision
des gesammten Bibliothekstandes Statt gefunden habe und wann
die nächste Statt finden werde; dieseNachweisung, welche in
dem vorliegenden Bibliothekberichte vermißt wird, ist bis Mitte
Februar laufenden Jahres nachzutragen.
Der §. 120 der Instruktion für Bibliotheken verweist hinsichtlich der
Ausfüllung der Rubriken des jährlichen Zustandsberichtes auf beson=
dere Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den Studienhofkommissions-
Dekreten vom 7. Oktober 1814, Zahl 2913 und vom 4. Februar
1834, Zahl 5701 ex 1833 enthalten. Das erstere dieser Hofde=
krete verlangt, daß bei der Schilderung des Zustandes der
Bibliothek immer angegeben werden soll, welche Fächer wohl
bestellt und welche etwa sehr mangelhaft bestellt seyen. Diese
Anzeige ist abgesondert nachzutragen.
Der §. 4 der Borschrift über das Ausleihen der Bücher aus Uni=
versitäts= und Lyzealbibliotheken enthält die Bestimmung, daß
die Kautionen bei jenem Beamten zu erlegen seyen, welcher
die Kassageschäfte der Lehranstalt, zu welcher die Bibliothek
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.