Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

Bibliographic data

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Description

URN:
urn:nbn:at:AT-OOeLB-5194092
Persistent identifier:
AC03408993
Title:
Weltgeschichte des jüdischen Volkes
Sub title:
von seinen Uranfängen bis zur Gegenwart ; in zehn Bänden
Author:
Dubnov, Semen M. Wikipedia
Structure type:
Multivolume work
Publisher:
Jüdischer Verlag
Place of publication:
Berlin Google Maps
Creation date:
8/8/18 11:02 AM
Collection:
Jewry Religion Weltgeschichte des jüdischen Volkes
Language:
German

Description

URN:
urn:nbn:at:AT-OOeLB-5852484
Persistent identifier:
AC03409052
Title:
Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa
Sub title:
vom XIII. bis zum XV. Jahrhundert
Shelfmark:
I-47493/5
Structure type:
Volume
Year of publication:
1927
Creation date:
1/10/20 3:02 PM
Collection:
Jewry Religion Weltgeschichte des jüdischen Volkes
Scope:
526 S.
Language:
German
Dating:
1927
Size:
235x165
AC number:
http://permalink.obvsg.at/LBO/AC03409052
Inhalt:
Juden Europa

Description

Title:
Erstes Buch. Die französisch-spanische Hegemonie bis zur ersten Vertreibung der Juden aus Frankreich (1215-1306)
Structure type:
Chapter
Collection:
Jewry Religion Weltgeschichte des jüdischen Volkes

Description

Title:
Erstes Kapitel. Das französische Zentrum und die englische Kolonie im XIII. Jahrhundert
Structure type:
Chapter
Collection:
Jewry Religion Weltgeschichte des jüdischen Volkes

Description

Title:
§ 5. Philipp der Schöne und die Vertreibung im Jahre 1306
Structure type:
Chapter
Collection:
Jewry Religion Weltgeschichte des jüdischen Volkes

Contents

Table of contents

  • Weltgeschichte des jüdischen Volkes
  • Die Geschichte des jüdischen Volkes in Europa (5, Europäische Periode ; Das späte Mittelalter ; 1927)

Full text

Das französische Zentrum und die englische Kolonie 
5o 
angelegenheiten einen Riegel vorzuschieben. Indessen handelte er so 
durchaus nicht aus einer liberalen Gesinnung, sondern einzig und 
allein aus dem Grunde, weil er keine Macht neben der seinigen, 
keine Nebenbuhler in der Ausbeutung seiner Untertanen dulden wollte ; 
nicht das grausame Walten der Inquisition, sondern das ihr zustehende 
Recht, das Vermögen der Verurteilten einzuziehen — dies war es, was 
ihm diese Institution, die ihn eines Teiles des Vermögens seiner Unter 
tanen beraubte, überaus verhaßt machte. Dies der Grund, wes 
halb Philipp IV. nach der geschilderten Tragödie von Troyes der In 
quisition die Aburteilung der Juden ohne Zustimmung der könig 
lichen Behörden für die Zukunft untersagte und seinen Beamten auch 
späterhin mehrmals einschärfte, die Verhaftung der Juden auf Ver 
langen der Mönche, ja sogar hoher kirchlicher Behörden, erst dann 
zu genehmigen, wenn sie sich überzeugt hätten, daß für die betref 
fende Angelegenheit der königliche Rat nicht zuständig sei (1288, 
1291, i3o2). Daß der König desungeachtet dem dunkelsten Aber 
glauben der Menge in bezug auf das Judentum vorbehaltlos frönte, 
ist schon daraus zu ersehen, daß während seiner Regierung und zwei 
fellos mit seiner Zustimmung in Paris anläßlich der bereits erwähn 
ten Hostienschändung zwei Juden den Flammen preisgegeben wurden. 
Auch schrieb er seinen Beamten in einem besonderen Dekret (1299) 
vor, auf Verlangen der „Inquisition in Sachen der ketzerischen Seuche“ 
Juden, die der Verführung von Christen zum Judentum oder der Schän 
dung des „allerheiligsten Leibes Christi“ (der Hostie) verdächtigt wür 
den, „zu verhaften, in den Kerker zu werfen, von Gefängnis zu Gefäng 
nis zu geleiten und nach den Gesetzen des apostolischen Stuhles zu be 
strafen“. In demselben Dekret zählt der König weitere „Verbrechen“ 
der Juden auf: sie verbergen in ihren Häusern flüchtige Ketzer, errich 
ten neue Synagogen, in denen sie allzu laut beten, und verbreiten über 
dies die verdammten Talmudbücher mit den „gotteslästerlichen“ Äuße 
rungen über die Jungfrau Maria. Überhaupt war Philipp IV. seiner 
ganzen Gesinnung nach wie dazu geschaffen, im Kampfe gegen die 
Juden mit der Inquisition Hand in Hand zu gehen; was ihn mit dieser 
entzweite, Avar nur seine grenzenlose Gier, nach der ihm bei seinen 
jüdischen Untertanen winkenden Beute. Auch aus dem Gesetz über 
das jüdische Abzeichen wußte der unersättliche König Kapital zu 
schlagen: er ordnete an, daß denen, die das Schandmal nicht tragen 
wollten, eine Geldbuße auf erlegt werde (1288). Ferner bestätigte er
	        

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