Schlußwort zur Vergangenheit Zum Abschluß des Kapitels „Vergangenheit“ ergibt sich zusammenfassend für den Chronisten folgendes Bild: „as Armbrustschießen im Salzkammergut während des 17. und 18. ) Jahrhunderts wurde trotz Verbot dennoch, wenn auch nicht öffent- Y lich, so doch im Verborgenen emsig betrieben, denn ansonsten wä- re es nicht möglich gewesen, daß ab 1800 bis 1810, also speziell durch Erzherzog Johann, durch den diese Erleichterung gewährt wurde, so- gleich die Armbrustschützen mit dem Umgang ihrer Waffe (Stahel - Armbrust) geübt aus der Versenkung auftreten konnten. Der Grund des Verbotes des Armbrustschießens während dieser Zeit von ca. 200 Jahren war, wie bereits in vorhergehenden Berichten erwähnt, daß die untersten Stände, also Arbeiter und Bauern, welche dem Protestantismus zu- getan waren, von der Obrigkeit verfolgt wurden. Die privilegierten Feuer schützen, vom Landesfürsten genehmigt, bestehend aus dem Adel, dem Kle- rus, der kaiserlichen Beamtenschaft, somit mit dem Katholizismus fest verankert, wurden von der Obrigkeit befürwortend behandelt, da die Feuer- schützen auch zur Landesverteidigung und besonders in den Bauernkriegen herangezogen werden konnten. Das Verbot des Armbrustschießens fiel aus- schließlich in die Zeit der Gegenreformation, was die Richtigkeit des vorher aufgestellten Berichtes beweist. Ft Die Armbrustschützen waren gezwungen, zur Selbsthilfe zu schreiten, indem sie ihr Winkelschießstände (verbotene Schießhütten) errichteten, das heißt, sie schossen mit ihrer Armbrust im Verborgenen, da sie sich ja von den kaiserlichen und religiösen Kommissionen verstecken mußten, dies dürfte allerdings nicht so schwer gewesen sein. Diese Winkelschießstände für Armbrustschießen wur- den entfernt von größeren Behausungen auf Einzelgehöften errichtet, und dies fiel den Leuten auch nicht schwer, die Kosten der Errichtung waren relativ ge- ing, da ein paar Bretter oder Bohlen und ein paar Stüpfel für so einen Schieß- stand genügten. Zudem gab das Armbrustschießen keinen Knall, der ins Ort- szentrum gehört werden konnte und somit eventuell die Obrigkeits - Kommissionen auf den Plan rufen hätte können. (Bericht der 2 Pflegeschäfts- diener von Wildenstein in Weißenbach um 1802.) AS Schlußwort zur Vergangenheit 25