eine direkte Steuer entrichteten oder in der Gemeinde wohnten und da selbst ein sonstiges Einkommen versteuerten, und von AUSWÄRTI- GEN, welche alle übrigen Personen, die sich in der Gemeinde aufgehalten, ohne Gemeindeangehörige oder Gemeindegenossen zu sein, genannt wurden. Die damaligen sogenannten Bezirksämter über- gaben die Amtsgeschäfte an die zuständige Bezirkshauptmannschaft in der Woche vor dem 31. August 1868 und damit traten die neuen poli- tischen Behörden am 31. August 1868 in Tätigkeit Michaelnbach gehörte damals zur Bezirkshaupt- mannschaft Wels. Mit Kundmachung des Ministeriums des Inneren vom 27. Juli 1907 wurde schließlich Eferding end- gültig als Sitz der neu zu errichtenden Bezirks- hauptmannschaft erklärt. Dieser neue Bezirk um- faßte die Gerichtsbezirke Eferding und Waizen- kirchen. Mit Amtswirksamkeit vom 1. Juni 1911 wurde infolge Überlastung der Bezirkshauptmannschaften in Grieskirchen eine Bezirkshauptmannschaft er- richtet. Michaelnbach wurde aber dieser neuen Bezirkshauptmannschaft noch nicht angeschlossen. Die Gemeinde Michaelnbach kam erst im Jahre 1923 zur Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen. In Oberösterreich wurde auf Grund der Verfassung 1934 im Jahre 1936 eine neue Gemeindeordnung für alle Ortsgemeinden des Landes erlassen. Während der Besetzung Österreichs durch das Deutsche Reich wurde die Österreichische Gemeindeorgani- sation aufgehoben und die Deutsche Gemeinde- ordnung in Kraft gesetzt. 1945 schließlich wurde das Deutsche Gemeinderecht als aufgehoben erklärt und die Österreichische Gemeindeordnung wieder in Wirksamkeit gesetzt. Seit dem Jahre 1965 gilt die neue Gemeindeord- nung, die in der Zwischenzeit bereits fünfmal novelliert wurde. Unser Gemeindewappen Unser Gemeindewappen ist auf das Symbol des hl. Michael (Flammenschwert) und das heraldische Symbol für Wasser (Bach) abgestimmt. So entsteht ein ganz enger historischer Bezug auf die Ent- stehung unseres Ortes und andererseits ein direkter Landschaftsbezug zum, Ursprung des Michaelnbaches. FE FT Fa W Beschreibung: „In Blau ein silberner, schräglinker Wellenbalken, belegt mit einem roten Flammenschwert mit schwarzem Griff.“ Der Gemeinderat der Gemeinde Michaelnbach hat die Führung des Gemeindewappens sowie die Gemeindefarben „ROT-WEISS-SCHWARZ” in seiner Sitzung am 18. Juni 1980 einstimmig be- schlossen. / 5