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der ‚bereits bestehenden Lehrervereine Oberöster-
reichs, die als Zweigvereine zusammen den Ober-
österreichischen Landes-Lehrerverein bilden; ;
durch Herausgabe einer Zeitschrift, sowie durch
anderweitige schriftstellerische: Unterfehmungen;
c) durch gründliche Berathung zeitgemäßer Fragen
und Angelegenheiten des Lehrstandes;
durch Anwendung aller gesetzlichen Mittel, welche
zur Hebung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen
und staatsbürgerlichen Stellung der Lehrerschaft
dienen können...
d)
II. Mitglieder des Vereines.
A. Aufnahme der Mitglieder.
= $4. Als Mitglieder des Vereines können: alle jene
Personen aufgenommen werden, welche die Reife- oder
Lehrbefähigungs- Prüfung für allgemeine Volks- oder
Bürgerschulen mit Erfolg abgelegt oder die Befähigung
zum. Lehramte für höhere Lehranstalten erworben haben.
$ 5. Als Ehrenmitglieder werden die bereits hiezu
ernannten Personen hiemit ausdrücklich anerkannt; ‚eine
neuerliche Ernennung von Ehrenmitgliedern findet jedoch
nicht statt.
8 6. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt über
Anmeldung bei dem Ausschusse des betreffenden Zweig-
vereines in der Zweigvereinsversammlung. mit Stimmen-
mehrheit, tritt aber erst in Wirksamkeit, wenn der Central-
ausschuss‘ durch Ausstellung‘ der Mitgliedskarte diese
Aufnahme bestätigt.
Verweigert die Zweigvereinsversammlung die Auf-
nahme, so steht dem abgewiesenen Bewerber das Recht
zu, sich hierüber. an den Centralausschuss zu: wenden,
in welchem Falle dieser über die endgiltige-Aufnahme
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