L7 d) Das Wort zur Geschäftsordnung wird auch außerhalb der Reihenfolge der vorgemerkten Redner ertheilt. Thatsächliche Berichtigungen sind am Schlusse der Verhandlung des bezüglichen Gegenstandes vorzu- bringen. Der Vorsitzende kann jedem Redner, welcher vom Gegenstande abschweift oder persönlich wird, nach zweimaliger Ermahnung das Wort entziehen. Gegen die Verweigerung desselben steht die Berufung an die Versammlung frei. Will der Vorsitzende selbst in einer Sache zu längerer Ausführung das Wort nehmen, so hat er den Vorsitz an einen Stellvertreter abzugeben und erst wieder zu übernehmen, wenn der in der Verhandlung stehende Gegenstand erledigt ist. | Beschlussfassung. S 6. Bei. allen Beschlüssen und Wahlen, für welche keine besonderen Bestimmungen gelten, ist zur Annahme ‚die einfache Stimmenmehrheit der Abstimmenden nothwendig. Anträge, bei welchen ‚sich Stimmengleichheit zeigt, werden als abgelehnt betrachtet. - Abstimmung. d. a) Die Abstimmung findet in der Regel durch Erheben der Hand statt. ; b) Eine namentliche Abstimmung hat über Antrag von mindestens fünf Mitgliedern zu erfolgen.