15 EEE zn Der Schriftführer, 8 2. Dieser verfasst die Verhandlungsschrift, welche die Gegenstände der Verhandlung, die Anträge und die ge- fassten Beschlüsse zu enthalten hat, und unterstützt den Vorsitzenden bei Ermittlung des Abstimmungsergebnisses. Aufschlussfragen (Interpellationen). S 3. %) Diese sind in der Regel vor Beginn der Versammlung schriftlich einzubringen und mit Namen zu unter- fertigen. Sie müssen vom Vorsitzenden in derselben oder darauffolgenden Versammlung beantwortet werden. Jene Aufschlussfragen, welche acht Tage vor Abhaltung einer Versammlung übermittelt wurden, sind in dieser Versammlung zu beantworten. Wechselreden über diese Fragen sind nur über Beschluss der Versammlung auf Grund ‚eines diesbezüglichen Antrages zulässig. a Hat eine solche Wechselrede stattgefunden, so ist es Pflicht des Vorsitzenden, die Versammlung darüber entscheiden zu lassen, ob ihr die. Beantwortung der Frage genügt oder nicht. h}) Anträge. & 4. @) Jedes Mitglied ist berechtigt, selbständige, mit der Tagesordnung nicht zusammenhängende Anträge im Laufe der Versammlung einzubringen, welche unter Punkt „Selbständige Anträge“ zu verhandeln ‘sind. b) Alle selbständigen Anträge, außer denen zur Geschäfts- ordnung, sind schriftlich einzubringen.