Anhang. Geschäftsordnung tür die Zweigvereine des Öberösterreichischen Landes- Lehrervereines. Der Vorsitzende. 8:1. @) Der Vorstand oder dessen Stellvertreter leitet und schließt sämmtliche Verhandlungen. Er hat sich hiebei streng an die Satzungen, sowie an die durch die Geschäftsordnung festgesetzten Bestimmungen zu halten und in solchen Fällen, welche in der Geschäfts- ordnung. oder den Satzungen nicht vorgesehen sind, nach parlamentarischem Gebrauche vorzugehen. Erhebt in diesem letzteren Falle ein Mitglied der Versammlung gegen die Art der Geschäftsführung Einsprache, so entscheidet die Versammlung. Der Vorsitzende ertheilt oder entzieht das Wort, stellt die Fragen zur Abstimmung und spricht deren Ergebnis aus. ; Zu Beginn jeder Versammlung ist die Verhandlungs- schrift der vorhergegangenen Versammlung zur Ver- lesung .und Überprüfung zu bringen. Der Vorsitzende hat sich jeder Abstimmung zu ent- halten. 5) e) d)