4 zahlen, wovon die eine Hälfte .der Zweigvereinscasse, die andere Hälfte der Centralcasse zufällt. 8 11. Der Vereinsbeitrag ist am Beginne eines jeden Vierteljahres vorhinein zu entrichten. a Bei Neubeitritten ist jedes begonnene Vierteljahr als voll zu rechnen. aa Bei Übersiedlungen kommt jenem Zweigvereine der Vereinsbeitrag zu, welchem das Mitglied zu Beginn des Vierteljahres angehörte. a. Die Einhebung dieser Vereinsbeiträge besorgt der Zweigvereinsausschuss, der für die regelmäßige, mindestens halbjährige Ablieferung derselben an die Centralcasse ver- antwortlich ist. C. Austritt der Mitglieder. 8 12. Der Austritt der Vereinsmitglieder erfolgt über schriftliche oder mündliche Anmeldung beim be- treffenden Zweigvereinsausschusse gegen Rückstellung der Vereinskarte. 8 13. Ein. Mitglied, welches am Schlusse eines Vereinsjahres auf erfolgte Erinnerung seines Zweig- vereinsausschusses seiner Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages nicht nachgekommen ist, wird als aus- getreten betrachtet. Den mit den einzelnen Theilzahlungen im Rück- stande befindlichen Mitgliedern wird die Zusendung der Zeitschriften eingestellt, Um dies zu können, haben die Zweigvereinsausschüsse die Namen der ihrer Zahlungs- pflicht nicht nachkommenden Mitglieder dem Central- ausschusse bekanntzugeben. ; 8 14. Ein Mitglied, welches in 'offenkundiger Weise gegen die Bestrebungen des Vereines auftritt, kann über Antrag seines Zweigvereines oder des Centralausschusses von der Vollversammlung des‘ Oberösterreichischen Landes-Lehrervereines aus’ der Reihe seiner Mitglieder ausgeschlossen werden.