YO LG der ‚bereits bestehenden Lehrervereine Oberöster- reichs, die als Zweigvereine zusammen den Ober- österreichischen Landes-Lehrerverein bilden; ; durch Herausgabe einer Zeitschrift, sowie durch anderweitige schriftstellerische: Unterfehmungen; c) durch gründliche Berathung zeitgemäßer Fragen und Angelegenheiten des Lehrstandes; durch Anwendung aller gesetzlichen Mittel, welche zur Hebung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und staatsbürgerlichen Stellung der Lehrerschaft dienen können... d) II. Mitglieder des Vereines. A. Aufnahme der Mitglieder. = $4. Als Mitglieder des Vereines können: alle jene Personen aufgenommen werden, welche die Reife- oder Lehrbefähigungs- Prüfung für allgemeine Volks- oder Bürgerschulen mit Erfolg abgelegt oder die Befähigung zum. Lehramte für höhere Lehranstalten erworben haben. $ 5. Als Ehrenmitglieder werden die bereits hiezu ernannten Personen hiemit ausdrücklich anerkannt; ‚eine neuerliche Ernennung von Ehrenmitgliedern findet jedoch nicht statt. 8 6. Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt über Anmeldung bei dem Ausschusse des betreffenden Zweig- vereines in der Zweigvereinsversammlung. mit Stimmen- mehrheit, tritt aber erst in Wirksamkeit, wenn der Central- ausschuss‘ durch Ausstellung‘ der Mitgliedskarte diese Aufnahme bestätigt. Verweigert die Zweigvereinsversammlung die Auf- nahme, so steht dem abgewiesenen Bewerber das Recht zu, sich hierüber. an den Centralausschuss zu: wenden, in welchem Falle dieser über die endgiltige-Aufnahme we Lan SED; . SS BER. ——. „MA AKA © N S CC» MR X % “4890 * DZ