6 Abgesehen hievon, unterliegt er der anderweitig etwa vor gesehenen Bestrafung. Sowohl die Mitglieder als die bloß zeitweiligen Besucher der Börse sind bezüglich ihrer an der Börse gemachten Geschäfte den Bestimmungen dieser Statuten unterworfen. Börsenleitung. § 8. Die Leitung der Linzer Pruchtbörse obliegt dem „Vorstände“ derselben. Der Vorstand ist eine aus 12 Vorstandsmitgliedern bestehende Körperschaft, von welchen wenigsten acht ihren ständigen Wohnsitz in Linz oder Urfahr haben müssen. Ein Drittel der Börsenleitung wird von den zuständigen Mini sterien aus den seitens der landwirtschaftlichen Landes-Korporation nominierten Personen berufen. Die Bestellung der übrigen zwei Drittel erfolgt mittels Wahl durch die wahlberechtigten ’^örsenmitglieder, in der Art, daß zwei Vorstandsmitglieder aus dem\Kreise der Mühlen-Interessenten, ein Vorstandsmitglied aus dem Kreise der Bäcker und die anderen fünf Vorstandsmitglieder aus der Gesamtheit der passiv Wahlberechtigten zu entnehmen sind. \ Wählbar in den Vorstand $ind nur solche Börsenmitglieder männlichen Geschlechtes, welche für eigene Rechnung einen der im § 3, lit. a, bezeichneten Geschäftszweig betreiben, ferner die Ver treter der im § 3, lit. b, bezeichnet^! Börsemitglieder, wenn jene offene Gesellschafter, persönlich haftende Gesellschafter einer Kom manditgesellschaft, Vorstände einer Aktiengesellschaft, oder Prokuristen oder überhaupt firmierungsberechtigt sind! Ausgeloste oder wegen Ablauf ihrer*, zweijährigen Punktions dauer austretende Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar. Sämtliche Vorstandsmitglieder müssen\die Staatsbürgerschaft in den im Eeichsrate vertretenen Königreichen und Ländern besitzen. Die in die Börsenleitung berufenen Persönen werden hiedurch Mitglieder der Börse und haben alle mit dieser Eigenschaft verbundenen Pflichten und Rechte; jeder derselben ist seitens des Vorstandes eine unentgeltliche Jahreskarte (Mitgliedskarte) auszustellen. Die mittels Wahl zu bestellenden Mitglieder des Vorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Nach Ablauf des ersten Kalenderjahres scheiden' von den ge wählten acht Vorstandsmitgliedern vier durch das Los aus. Später