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Vorrede zum Buche
worin der Verfasser sein Vergehen, einen Fremdenführer zu schreiben,
vertheidigt und den Leser über Manches aufklärt; nebsj - anderen
schönen Dingen.
Diesmal nicht von einem Haller Gurarzt oder Privaten,
die in solchen Fällen schlecht dem Fremden rathen,
weil deren Urtheil zu subjectiv,
auch gut findet was schlecht und schief;
sondern diesmal wird Hall besungen von einem Fremden,
in den dasigen Verhältnissen gut Bekennten,
und zwar einem Studiosus juris,
der auch heuer hier zur Gur is;
zu Hall im Wonnemonat Mai
des Jahres Achtzehnhundertachtzig und drei, —
in schonen Reimen und manchmal hinkenden Versen,
natürlich, da der Verfasser selbst etwas schwach auf den
Fersen,
Alles der Wahrheit gemäss, doch bleibt manchmal etwas
fort,
denn der Arrest von Kremsmünster ist ein finsterer Ort,
wohin man injuriarum causa schier,
ihn konnte bringen in’s Freiquartien