Vorerinnerurig 1) §ur ein oder mehrere Musikstücke vou 6 Bogen oder 12 Blattern, welche nach Be lieben täglich einmahl ausgewechselt werden können, wird jährlich 36 fl., halbjährig 19 fl., vierteljährig 10 fl. und monatlich 4 fl., voraus bezahlt, und 5 fl., welche beym Austritte wieder zurück gegeben wer den, eingelegt. 2) Sollten die P. T. Abonnenten eines oder mehrere Musikstücke von größerer Bogen zahl verlangen, so muß die Einlage prae- jmmerando erhöht werden, und wird, was über 6 Bogen ist, nach dem gewöhnlichen Musikpreise, nähmlich für die inländischen Musikalien (einige wenige ausgenommen) der -Bogen zu 30 kr., und für die ausländi schen zu 40 kr. angerechnet, und bey der