1266] Ignaz Zib ermayr. der Visitationsreise verwertet werden kann 1 ). Gerade diese Vollständig keit bietet in der vorhandenen Übereinstimmung mit den Äbtenamen erst die sichere Gewähr für die Richtigkeit der Zuweisung. Auf diese Weise sind wir über die geistlichen und wirtschaftlichen Zustände fast sämtlicher Benediktinerklöster der Salzburger Kirchen- proviuz um die Mitte des 15. Jahrhunderts auf das verlässlichste unter richtet. Wenn wir von den fast ständig wiederkehrenden Versicherungen der Bereitwilligkeit zur Annahme der Reform sowie von dem Ver sprechen zur Besserung absehen, sollen nur noch die Angaben über den Personal stand der einzelnen Konvente hervoro-ehoben werden, die umso erwünschter sind, als in den Visitationsurkunden desselben keine JErwähnung geschieht. Auf Grund dieses Berichtes sind wir demnach in der Lage über den Personalstand, die geistlichen und wirtschaft lichen Verhältnisse der einzelnen Klöster des Benediktinerordens wie über die Zahl der Religiösen und deren geistliche und wirtschaftliche Lebensbedinguugen in der gesamten Kirchenprovinz Salz burg überhaupt ein in jeder Hinsicht glaubwürdiges Bild für die Mitte des 15. Jahrhunderts zu entwerfen 2 ). Zu einer gerechten Verwertung dieser Aufzeichnungen ist jedoch die Erkenntnis unerlässlich, dass sie auf Grund der Melkerregel zu beurteilen sind und dass wir die Urteile eines Melkerreligiosen strengster Observanz vor uns haben. Manche Erscheinungen, die vom Stand punkte seiner Richtung als schwere Verfehlungen angesehen werden, brauchen an und für sich in keiner Weise als solche zu gelten 3 ). Dem Verfasser kommt es augenscheinlich immer nur darauf an, Abweichungen ! ) Die Visitationen in den Konventen Melk, Göttweig, Schotten u. Mariazell kommen naturgemäss nicht in Betracht. Dasselbe gilt auch für das Kloster Alten burg, das auch erst nach der Visitation von Lambach hat an die Reihe kommen können. Von einer Visitation von St. Georgenberg und Sonnenburg, die nach Tegernsee einzureihen wäre, kann nach den chronologischen Angaben des Jtinerars keine Rede sein und der Grund, dass diese beiden tirolischen Klöster übergangen wurden, ist aus dem Umstande leicht erklärlich, dass sie in der Diözese des Le gaten lagen. 2 ) Ihre Verwertung sollen diese Aufzeichnungen in meiner Arbeit über die Wirksamkeit des Kardinallegaten Nikolaus Cusanus in der Salzburger Kirchen provinz finden, in der seine Reformtätigkeit auf Grundlage der früheren Reform bestrebungen des 15. Jahrh. gezeigt werden soll. «) Das gilt, insbesondere hinsichtlich der Abstinenz- und Fastenvorschriften, die nach der Melkerreform im Sinne der vollen Strenge der Benediktinerregel (cap. 39) wieder eingeführt wurden, die den Fleischgenuss für die Gesunden ganz verbietet. Da jedoch Benedikt XII. im Jahre 1336 (Magnum bnllarium Romanum ], 234) den Fleischgenuss mit Ausnahme des Mittwochs und Samstags des ganzen