! Landwirtschaftliche H au sh altun g s s c h u 1 e der ob.-öst. Landwirtschaftskammer in Weyregg a. Attersee, 0.-0. i: il|i! Uli ! IUI! ’t 1 ' ’ :v 6. Internat Die Schülerinnen erhalten in der Anstalt Unterkunft und Verpflegung, sie werden strenge angehalten ihren religiösen Pflichten nachzukommen, an Sonn- und Feiertagen haben sie unter Aufsicht der Lehrerin den Gottesdienst zu be suchen. Die nächsten Familienangehörigen haben das Recht, die Schülerinnen an Sonntagen zu besuchen. Ausgang ist den Mädchen nur unter Aufsicht gestattet. Ordnung, Rein lichkeit, Sparsamkeit und sittliches Betragen werden den Mädchen zur Pflicht gemacht. An Zahlungen sind zu leisten: Einmalige Einschreibegebühr S 5.— Monatliches Schulgeld S 5*— Monatlicher Verpflegsbeitrag . S 45*— Bei einem vorzeitigen Austritte findet ein Rlickersa^ be reits einbezahlter Gebühren nicht statt. Das Kostgeld muß am Anfänge des Monats erlegt werden. Mitzubringen wären: Kleider und Schuhe für den Bedarf, Wäsche für einen viermaligen Wechsel, 3 weiße, 3 färbige Schürzen, 6 Wisch tücher, Hand- und Taschentücher, 3 Servietten, 1 Tuchent, I Polster mit 2 Überzügen, 1 warme Decke, 3 Leintücher, Hausschuhe, Holzschuhe, Kleiderbürste,. Schuhpuhzeug, Kämme, Zahnbürste und Ubungsmaterial für den Näh unterricht, 1 Winter- und 1 Sommerdirndl werden im Hause angefertigt. Sämtl. Gegenstände sind mit der Institutsnummer zu merken. Die Schülerinnen werden gegen geringes monatliches Ent gelt gegen Krankheit versichert. B. $,ua postmdosa oCeAhnmts- CMWÄhtoMjmm tmd aßüSoilvwit& Tftittefac&MzkLMm 1. Aufgabe des Kurses In dem Haushaltungskurse soll den postenlosen Lehramts anwärterinnen und Mittelschülerinnen Gelegenheit gegeben werden ihre haus wirtschaftlichen Kenntnisse und Fertig keiten zu erweitern und zu ergänzen. Den Lehramts anwärterinnen wird auch Gelegenheit geboten, sich am Schlüsse des Kurses der Sonderprüfung aus Hauswirtschaft und Kinderpflege zu unterziehen. 2. Aufnahmsbedingungen a) das vollendete 17. und noch nicht überschrittene 26. Le bensjahr. b) Reifeprüfung oder Mittelschulmatura. Ausnahmsweise können auch Mädchen, die die erforderliche allgemeine Bildung aufweisen, aufgenommen werden. Es wird den Schülerinnen Gelegenheit geboten, sich für die Hand arbeitsprüfung vorzubereiten. c) Gesundheit und Eignung für den Beruf. d) Sittenzeugnis. Die Höchstzahl der aufzunehmenden Schülerinnen be trägt 20.