Landwirtschaftliche Haushaltungsschule der ob. - Ö s Landwirtschaftskammer in Wey r egg a. Atters ee, O.-O. A. ■H'xutsAüj^tun^s- und 'U)e&scfuj^ß. 1. Aufgabe der Schule Die Haushaltungs- und Webschule hat den Zweck, Mäd chen, die aus bäuerlichen oder ländlichen Verhältnissen stammen, in einem sechsmonatigen Kurs für den Beruf einer Bäuerin oder einer ländlichen Hausfrau zu schulen. In diesem Kurse erwerben sich die Schülerinnen alle jene praktischen und theoretischen Kenntnisse, die zur zeit gemäßen und rationellen Führung eines bäuerlichen Haus haltes nötig sind. 2. Aufnahmsbedingungen a) Das vollendete 16. und nicht überschrittene 26. Lebensjahr. b) Die mit gutem Erfolge absolvierte Volksschule. c) Gesundheit und körperliche Eignung. d) Sittenzeugnis. Die Höchstzahl der aufzunehmenden Schülerinnen beträgt 20. Die Aufnahmsgesuche sind bis 15. September bei der Direktion einzureichen und sind mit den erforderlichen Dokumenten zu belegen. (Taufschein, Heimatschein, Sitten zeugnis, Entlassungszeugnis, Gesundheitszeugnis.) 3. Unterrichtsdauer Der Unterricht an der Haushaltungsschule dauert sechs Monate. Die Schule beginnt am 15. Oktober und endet am 15. April des folgenden Jahres. 4. Lehrplan Der Lehrplan umfaßt allgemein bildende und Fach gegenstände. a) Theoretischer Unterricht: Religiöse Lebenskunde, Sprach lehre und Schriftverkehr, Rechnen und Geometrie, Natur lehre, Nahrungsmittelkunde, Haushaltungskunde, Ge- sundheits-, Kinder- und Krankenpflege, allgemeine Landwirtschaft, Rinder- und Schweinezucht, Milch wirtschaft, Geflügelzucht, Gartenbau, Schnittzeichnen, Weblehre, Gesang und Volkstänze. b) Praktischer Unterricht: Die praktischen Unterweisungen umfassen: Kochen, Reinigen der Wohnräume, Einrichtungs gegenstände und Gerätschaften, Waschen, Bügeln, Zu schneiden, Flicken und Nähen von Wäschestücken und einfachen Kleidern, Arbeiten im Garten, in der Land wirtschaft und in der eigenen Molkerei, Weben einfacher Gebrauchsstoffe. 3. Zeugnisse Am Schlüsse des Schuljahres erhalten die Schülerinnen Abgangszeugnisse, in welchem ihr Betragen, ihr Fleiß und ihre Leistungen im theoretischen und praktischen Unter richte beurteilt sind.