5 Merkblatt I. (Voranschlag.) Ausgaben der Gemeinden. 1. Einteilung: a) Zwangsausgaben (das sind solche Ausgaben, zu denen die Gemeinden nach gesetzlichen Vorschriften verpflichtet sind). b) Freiwillige Ausgaben. 2. Einteilung der Zwangsausgaben: a) Ausgaben, deren Höhe durch das Gesetz bestimmt ist (z. B. Diensteinkommen der Angestellten, Pensions - Versicherung, Kranken - Versicherung, Steuern); b) Ausgaben, die wohl aus gesetzlicher Grundlage erwachsen, deren Höhe jedoch sich nach den Bedürf nissen und Rechten der Einnahmsberechtigten (Körperschaften, Personen) richtet. (Funktions gebühr des Bürgermeisters und der geschäfts führenden Gemeinderäte, Reiseauslagen, Uniform beistellung, Gebühren für Mehrdienstleistungen, Gebäudeerhaltung, Miete, Beleuchtung, Be heizung, Kaminfeger, Drucksorten, Postgebühren, Dienstbücher, Buchbinderarbeiten, Beiträge für die Herberge, Schulauslagen, Armenverpflegung, Armenunterstützung, Kranken-, Begräbnis-, Irren-, Entbindungs- und Schubkosten, Straßen auslagen, Feuerpolizei, Gemeindearzt, Weg macher, Vieh- und Fleischbeschauer, Wasenmeister, Versicherungen aller Art.) Einteilung. Zwangs ausgaben.