25 ?. 8. ich habe bey so beschaffenen Vmbständen Jhro EM H. Grafen v. Hochenfeld von der ans selbte gerechten Sub stitution weither gahr nichts gemelt, sondern dieselbte allein in gedanckhen von der Ersten bestöhlnng beruhen gelassen vnd vast nicht thunlich befunden, ohne expressen Befelch etwas davon zu sagen. Wienn, den 15. Jener 718. Dieser ausführlichen Relation ließ Schrnidtpaur am 19. Jänner einen zweiten Bericht folgen, „daß obzwar Se. EM H. Grl. Comissarius Gr. v. Thierheimb am jüngst verschinenen Sontag noch nicht accessibel waren, Se. EM H. Graf v. Hohenfeld iedoch von der Bemühung nicht aus gesetzet, biß dffelbe am Montag darauf bey Hochgedachter EM das in Selbte gestöhlte Verthrauen auch Eröffnet vnd dagegen die würckhliche Zuesag vnter Vetheurung grosser obligation vor dise Verthrauens Ehr erhalten haben." Während nun in Wien die Dinge soweit gediehen waren, hatte der Kanzleidirektor Johann Jakob Müderer in Linz am 17. Jänner sämtliche Schriftstücke in dieser Angelegenheit fertig gestellt und berichtete hierüber dem Grafen Sprinzenstein. Müderer hatte aber auch mittler weile aus dem Wiener Diario ersehen, daß Schrnidtpaur (aus Versehen) in demselben ais Landschafts-Sekretär eingetragen war, welches Amt nur er, Müderer, bekleidete und witterte auch dahinter ein absichliches Hervortreten Schmidtpaurs. Dies zu redressieren schreibt Müderer in obigem Bericht an Sprinzenstein: „Was dem Diario zu inserirn, liget hiebei, So Euer Hochgrfl. Gnaden dem Herrn Schmidpaur einzuschlüssen geruhen werden, wobei ihm zu advertirn gehors. bitte, das er (sich) nirgend weder bei Jhro Durchleucht, noch bei Herrn v. Campmiller sehen lasse, vnd von nichts praeveliere, mithin, denjenigen das meritum nicht entziehe, welche in diser Sache be mühet gewesen, wo er hingegen nichts als eine ihme gar gelegen ausgefahlne Reiß gethann. Wie er dan bei dem Thor, Seiner Geheimhaltungs Instruction zuwider, sich vor den Landschaftssecretarium (So schon eine besondere Absicht aus sich zu folgen scheint) nicht hette außgeben sollen. Dahero er alsogleich, Sobald durch beede Mini- stros die Commissionsschreiben Jhro Durchleucht abgelegt, ohne sich weitherer Orthen, als allein bei Jhro Excellencia v. Hochenfeld anzumelden, von Wien Wider abraffe, vor- hero aber das die Vehlag, ohne Aenderung (Es sehe dan das Jhro EM H. Gf. v. Starhemberg, oder Jhro EM von Hochenfeld Etwas beizusetzen oder auszulassen fünden möchten) dem Diario inseriert werde, veranstalten solle."