16 lagen auf die Untertanen aus eigenem Säckel zu be streiten." Auch die Gegenreformation übte bezüglich der Land mannsaufnahme, sowie im Lehenswesen ihren Einfluß aus. Schon die kaiserliche Resolution vom 26. September 1628 besagte, daß neben Ihrer kaiserlichen Majestät auch sie, Stände, taugliche Personen so der katholischen Reli gion Zugetan und dem Vaterland zu Ehren und Nutzen dienen können, zu Landleuten aufnehmen dürfen, und Punkt 3 der Ordnung vom 29. November 1644 bestimmt kategorisch, daß „kein Nichtkatholik als Landmann an zunehmen sei". Die seitens des neuaufgenommenen Landmannes zu zahlenden Taxen betrugen 1596 für den Herrnstand 100 Reichstaler, für den Ritterstand 50 Reichstaler (Aus länder doppelt). 1615 wurden sie auf 1000 fl., beziehungs weise 500 fl. und mit Schluß vom 27. August 1672 je nach Standeseigenschaft des Erwerbers noch mehr erhöht (vergleiche übrigens auch das Schlußkapitel dieser Ab handlung, beziehungsweise der Taxen). Endlich hatte auch der neuaufgenommene Landmann in der Ständeversammlung dem Präsidenten das Hand gelübde abzulegen. Diese am 14. Juni 1615 und 29. November 1644 modifizierte Landmannsordnung blieb zufolge Schlusses vom 6. Mai 1683 im wesentlichen auch in späterer Zeit in Kraft bis Zum Jahre 1848 bis 1849, welches ihr und dem gesamten Ständewesen unter der umwälzenden Wucht der Ereignisse ein seliges Ende bereitete. Doch kehren wir nach dieser Abschweifung zu unserem Gegenstand zurück. Aus dem Postskriptum Campmillers zu seinem ersten Antwortschreiben geht hervor, daß Sprinzenstein (in einem uns verloren gegangenen Nachtragsschreiben) seine Person beim Prinzen als Kommissions-Auftraggeber herausgestrichen wissen wollte, und wir sehen aus dem zweiten Schreiben Campmillers, daß sich bereits die Frage geltend machte, wie das „Offertum" dem Prinzen überschickt werden solle, nachdem die niederösterreichischen Stände, allerdings an Ort und Stelle befindlich, dies durch eigens bestellte Deputierte getan hatten. Sprinzenstein antwortete sofort äo äalo Linz, 29. De zember 1717 (Original-Kopie im Musealarchiv Linz) dem Campmiller, „es erfreue ihn nicht wenig auß seiner sowohl jüngst mit einer alhero gegangenen Staffetta, als auch mit letzterer Post rechts wordenen