11 nembung einer Stölle weder persönlich noch durch einen ge- uolmächtigten nöthig, auch bishero dises letztere gar niehmals gebräuchig gewest, in deine ein angenornbenes Landsmitglid durch lang-oder kurze Vnterlassung solcher poszeßnernbung sich niehmalen nichts vergibt, zurnahlen bey solcher poßeßnembung keine besondere solemnitätt mehr vorbei gehet, vnd pflegen wir ainerley Standsmitglider im Landhauß vnter Vntz nach denen natürlichen Alters Jahren zu sizen, Wan aber ein so hohe Person würckhlich selbst zu sizen (so doch nicht zu hoffen ist) belieben tragen solte, so wäre ohne dem auß schuldigem Respect alle Competenz aufgehellt; hätte also die ganze Solemnitätt meines Erachtens in deme zu bestehen: daß in llae inateria auf den von mir begehenden Vortrag durch ordentliche Vmfrag vnd Folgendes votiren der Schluß gemacht vnd sodan das würckh- liche ollsrtnm an Jhro Durchleucht alsogleich schrifftlich ab- geschickhet würde. Jedoch wil ich in all vnd iedem hierüber dero Verhoffend-beliebige andworth vnd aufrichtige Meinung ehistens erwarthen, vnnd anmit nebst treuherziger anwünschung glückseliger Weynacht-Feyertägen vnd darauffolgenden Jahr- Wechsels sambt vollständig vnd villjähriger Vergnügung, mich zu beständiger affection empfehle, wahrhaftig verharrend Meines hochgeehrt Herrn Linz, den 15^n Xbr. 1717. Schuldiger Diener. (Original-Konzept von der Hand des Grafen Sprinzenstein mit zahlreichen Korrekturen im Musealarchiv Linz.) Wien, 22. Dezember 1717. Ca mp miller an Sprinzenstein. Dem Hoch- und wohlgebohrnen grafen, und Herrn, Herrn Ferdinand des Heyl. Röm. Reichßgrafen von Sprinzenstein, Herrn der Herrschafft Reichenstein 2c. der Röm. Kay. May. Camern, und Einer Hochlöbl. Landschafft im Erzherzogthum Oesterreich ob der Enntz hochverordneten Praesidenten re. Lincz. Hoch- vnd Wohlgebohrner Graf 2c. Gnädiger Herr 2c. Ich bedanke mich ganz gehorsamblich für das gnädige Verthrauen, so Sie in meine Persohn sezen, und mir die bewnste Commission an des H. Prinzens Eugeny von Savoyen hochfürstl. Durchl. außtragen mögen; Ich habe solche jetzt ge dacht Seiner Hochfürstl. Durchl. mit seinen Vmbständen ge bührend vorgetragen, vnd diese nebst bezeigung einer sonder bahren Vergniegung darauf gemeldet, Sie thätten solch-Jhro anerbietendes OKerrum zur sonderbahren Ehre, an, vnd auf- nehmben, auch entzwischen sowohl für Sich, alß Seinen H- Vättern des Prinzens Emanuel Durchl. ganz höfflichen Dankh darfür abstatten, welches mit gegenwärtigen hiemit gehors. erindern, anbey auch winschen wollen, das diese obgehabte Comission nach dero gnädigen intention verrichtet sein möge, anjezo würdet bey deroselben, vnd denen hochlöbl. HH. Ständen