Begünstigungen. Außer den obgenannten Bäderpreisen gibt es noch Er¬ mäßigungen, welche der hohe oberösterreichische Landesaus¬ schuß (Linz a. D.) verleiht. Die gehörig belegten Gesuche (ärzt¬ liches Zeugnis, daß die Kur notwendig sei und Armutszeugnis oder doch wenigstens Mittellosigkeitszeugnis) sind daher an den oberösterreichischen Landesausschuß zu richten, welcher ent¬ sprechend dem Ansuchen und dem Nachweise der Mittellosigkeit entweder sogenannte Armenbäder zu 20 Heller, oder Bäder zum ermäßigten Preise von 60 Hellern, respektive 1 Krone gewährt; die Gewährung dieser begünstigten Bäder schließt den Preis des zum Bade benötigten Jodsolezusatzes in sich. Dabei muß bemerkt werden, daß die Ermäßigungen im allgemeinen nur für die Zeit vom Beginne der Saison bis Ende Juni und von Ende August bis Schluß der Saison verliehen werden, ein Vorgang, der seine Begründung in der Frequenz zur Zeit der Hoch¬ saison hat. Die Saison beginnt am 1. Mai, um am letzten September zu enden. Für die Benützung der Trinkkur haben jene, die keime ermäßigten Bäder genießen, eine Karte zu lösen (alle diese Karten werden in den Badekanzleien der Badeanstalten ausgegeben), welche 2 Kronen kostet und zum Trinken des Wassers wäh¬ rend der ganzen Saison ihren Inhaber ermächtigt. Diät. Während der Zeit, in welcher irgend eine der Haller Quellen getrunken wird, muß eine gewisse Diät eingehalten werden; alle Speisen, welche geeignet sind, die Schleimhaut des Verdauungstraktes zu reizen, sei es durch ihre schwere Ver¬ daulichkeit an und für sich, sei es durch die Art der Zuberei¬ tung (Gewürze, Fett, Essig), sind strenge zu meiden; ebenso ungekochtes, saures Obst etc. etc. Die Folgen von Diätfehlern sind natürlich nicht bei jedem Kurgast dieselben; an dem einen gehen sie fast spurlos vorüber, während sie den andern zur Unterbrechung der Kur zwingen. Ferner empfiehlt es sich, den Genuß mehlhältiger Speisen wegen der großen Affinität des 3 40 e>