I. Allgemeine Bestimmungen
8- i.
Aer Verein verhandelt seine Angelegenheiten:
n. in Plenar-Versammlungen,
l>. in einzelnen Commissionen.
8- 2.
Alle Geschäfte werden durch den Vorstand, den Sekretär oder
den Stellvertreter und durch zwei Schriftführer geleitet und besorgt.
II. Funktionen des Vorstandes.
8- 3.
Der Vorstand eröffnet die Versammlungen, gibt die Reihen
folge der zu verhandelnden Gegenstände an, bewilliget das Wort,
stellt die fragen zur Abstimmung, spricht das Resultat der Abstim
mung aus, wacht auf genaue Beobachtung der Geschäftsordnung
und leitet die Wahl der Commissionen.
III. Funktionen des Sekretärs und der Schriftführer.
8- 4.
Die Schriftführer besorgen die Redaktion des Protokolles,
übergeben dasselbe dem Sekretär zur Aufnahme in die Vereinschrist.
Letzterer besorgt auch die ökonomischen Angelegenheiten des Verei
nes, wobei denselben die beiden Schriftführer unterstützen.
8- 6.
Unter Mitwirkung des nach §.12 der Statuten für die Be
sorgung der örtlichen Vorbereitungen gewählten Mitgliedes leitet