I. Allgemeine Bestimmungen 8- i. Aer Verein verhandelt seine Angelegenheiten: n. in Plenar-Versammlungen, l>. in einzelnen Commissionen. 8- 2. Alle Geschäfte werden durch den Vorstand, den Sekretär oder den Stellvertreter und durch zwei Schriftführer geleitet und besorgt. II. Funktionen des Vorstandes. 8- 3. Der Vorstand eröffnet die Versammlungen, gibt die Reihen folge der zu verhandelnden Gegenstände an, bewilliget das Wort, stellt die fragen zur Abstimmung, spricht das Resultat der Abstim mung aus, wacht auf genaue Beobachtung der Geschäftsordnung und leitet die Wahl der Commissionen. III. Funktionen des Sekretärs und der Schriftführer. 8- 4. Die Schriftführer besorgen die Redaktion des Protokolles, übergeben dasselbe dem Sekretär zur Aufnahme in die Vereinschrist. Letzterer besorgt auch die ökonomischen Angelegenheiten des Verei nes, wobei denselben die beiden Schriftführer unterstützen. 8- 6. Unter Mitwirkung des nach §.12 der Statuten für die Be sorgung der örtlichen Vorbereitungen gewählten Mitgliedes leitet