17 Borrang beansprucht, sind vor Allem die Disciplinarräthe der Advocaten kammer zu corrigiren berufen. Die Aufgabe dieser ist, nicht so sehr die schweren Verletzungen der Pflichten eines Advocaten zu ahnden, die werden in der Regel den» Strafrichter anheim fallen, als diesen bösen Geist, der die Anwaltschaft in schlechten Ruf und das Recht in Gefahr bringt, zu bannen. VI. selbstverständlich ist es wohl, daß auch die beste Gesetzgebung lind das energischeste Richteramt und die charactervollste Anwaltschaft nicht alles vermag, die gesellschaftlichen Kreise müssen ebenfalls thätig mitwirken, einen leidlichen Zustand des Zusammenlebens zu schaffen. Mil dem bloßen Händeringen über das Sittenverderbniß der Zeit und dem ängstlichen Rufen nach der Polizei und dem Strafrichter ist nicht zu helfen, man muß eben dem Sittenverderbniß steuern, um die Polizei und das Zuchthaus immer mehr entbehren zu können. Und das geschieht nur dann, wenn man auch da den Begriff des Sollens ernster nimmt und die Gemeinden anhält, wirklich für die Sitten und Sicherheitspolizei zu sorgen. Was geschieht denn eben jetzt — man läßt die Kinder der Armen betteln, herumlungern, hält sie zu keiner Arbeit, zu keinem Schul besuche an und wundert sich dann, daß daraus lüderliche Dirnen und gefährliche Strolche werden, die in den Zuchthäusern auf Kosten der Gesamintheit verpflegt werden müssen, um diese nach jeder Verbüßung einer Strafe in steigend gefährlicher Weise zu bedrohen. Es ist theils Mangel an richtiger Erkenntniß der Mittel, diese Zustände gründlich zu beseitigen, theils die Scheu vor den Kosten, welche ein ernstlicher Versuch in dieser Richtung verursachen muß. Wer mit Verbrechern verkehrt, wird zugeben, daß das zahlreichste Contingent die armen Classen liefern, und zwar darum, weil es da an jeder Erziehung zur Sitte und Arbeit mangelt, sohin, wenn diese Ursachen, welche das Uebel erzeugen, behoben werden, auch das Uebel mehr oder minder weichen muß. Zwangserziehungs- und Zwangsarbeitshäuser helfen allein ab.