12 jedem Begriffe von Strafe Hohn sprechenden Verhätschlung von Ver brechern jemals das Wort geredet haben. Und was den Schadenersatz betrifft, so sind ja die Klagen allge mein und dieselben nicht etwa durch Hinweisung ans das Gesetz abzu fertigen, das genügt ausreichend, wenn das Richteramt das rechte Gefühl dafür hat, daß dem Verletzten volle Entschädigung gebührt, und wenn es nicht vor jedein Alisspruche einer höheren Entschädigungs summe zurückschreckt. Hat denn das einen Sinn oder eine Berechtigung, wenn einem rohen Gesellen, der einem harmlosen Manne aus bloßer Rauflust eine schwere Verletzung beibringt, die ihn wochenlange berufsunfähig macht und große Schmerzen verursacht, eine Strafe von einigen Wochen, vielleicht von kürzerer Dauer als der Beschädigte in der Haft der Krankenstube war, diktirt und dem Beschädigten ein Schmerzengeld von einigen Gulden zugesprochen wird? In Oberösterreich wird Dank der vortrefflichen religiösen Bil dung seines Landvolkes Jahr aus Jahr ein mit eigens zubereiteten lebensgefährlichen Werkzeugen gerauft — was geschieht denn dagegen von Seite der Justiz — was von Seite der Polizei? Von Ersterer eben sehr wenig — von letzterer so gut wie gar nichts, und doch wäre binnen Jahr und Tag das Uebel aus zurotten. Unredlichkeit ist das zweite Kardinalübel — das Richteramt wird gegen dieselbe angerlifen sowohl in seiner civilrechtlichen als strafrecht lichen Sphäre und könnte durch eine rigorose Gesetzesauslegnng und Anwendung ganz anders wirken, als es der Fall ist. In der Gegenwart neigt sich auch da das Richteramt, dem Zuge der Zeit folgend, welcher jede strenge Auffassung der Pflicht ab lehnt, immer mehr auf die Seite des Geklagten und ist in der Be messung des Schadenanspruches äußerst ängstlich. Der Begriff des strafbaren Betruges ist beinahe abhanden ge kommen und kaum mehr möglich, die eclatantesten Fälle vor den Strafrichter zu bringen. Die Unverläßlichkeit und Leichtfertigkeit im Verkehre ist, wie be merkt, unserer Zeit characteristisch, weil eben die Verantwortlichkeit dafür höchst selten im Ernste eintritt.