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Knaben vom 6.—12. Jare 45 fl. und vom 12.—16. 36 fl. aus¬
gemittelt wurden. Dass auch diese Stiftungsgenüsse durch die
nachfolgenden Finanz - Operationen betroffen wurden , ist nicht
notwendig zu erwähnen; doch blieb auch jezt das Präsentations-
Recht bei allen Stiftungen denjenigen gewahrt, denen es zustand.
Erst in den lezten Jaren wurde die kumulative Verwal¬
tung der Stiftungen aufgehoben und die Absonderung der Haupt-
und Nebenstiftungen wieder vorgenommen; und überhaupt jene
Veränderungen eingeführt, die den stiftbrieflichen Anordnungen
entsprachen. Diesem gemäss zeigt die nachfolgende Tafel die
wichtigeren gegenwärtigen Verhältnisse der Hauptstiftung und
der Zustiftungen.
Uebersicht über die Präsentanten, die Zal der Pläze und die Beteilungs -
Beträge der Theresianischen Hauptstiftung und der Zustiftungen.
Betei-
lungs-
SS
Name der Stiftung.
Praesentant.
Zal der Pläze.
Art
M
in CM.
o
a*
fl.|
kr.
Statthalter
10 Civilknaben
28
1
Theresianische Waisenstiftung
Militär Comraando
Statthalter
lOMilitärknaben
I 0 Civilmädchen
20
24
—
Militär-Commando
1 OMilitär— »
16
—
2
Ständische Zustiftung . .
Vereinigtes Lan¬
des - Collegium
2 Knaben
2 Mädchen
60
43
24
36
Khauttenische Zustiftung
Freiherr von Rum-
2 Knaben
36
48
5
merskirch
2 Mädchen
32
24
4
Muggenfchallische Zustiftung
Eisenobmann in
Steier
1 Knabe
92
—
Bei der Aufhebung des Waisenhauses wurde zufolge Hof-
Kanzleidekrete 28. Jänner 1787 von der Theresianischen Wai¬
senhausstiftung die Summe von 3900 fl. ausgeschieden und als