Verbindlichkeit zu übernehmen er sich anheischig gemacht.
Der zur Versorgung eines solchen Kn a b e n von der Hofbuch¬
halterei ausgemittelte Betrag wurde auf 85 fl. 18 kr. angesezt;
später auf 82 fl. 20 kr. ermässigt , weil das zur Bezalung des
Schulgeldes vom Stifter ausgeworfene Kapital für eben diesen
Zwek auszuscheiden war.
Den Pfründlern männlichen und weiblichen Ge¬
schlechts wurde der Austritt aus dem Stifte gestattet und die
nach dem Masse des Stiftungsvermögens ihnen zukommende
Tagesportion von 6 kr. mit einer Zulage von 2 kr. auf die Hand
gegeben. Die Mehrzal zog es vor , auf diese Zulage zu verzich¬
ten, dagegen im Hause zu verbleiben, was auch gestattet wurde,
bis man ein Klostergebäude auf dem Lande — das zu M ü n z-
bach — in Miete bekam, um dort alle Siechen und Gebrech¬
lichen verschiedener Stiftungen zwekmässig unterzubringen.
Die tägliche Zulage von 2 kr. wurde für die Regie, Holz, Licht,
Kleidung, Medikamente zurükbehalten, die übrige Stiftungspor¬
tion zu Bestreitung der Verköstigung den Armen auf die Hand
gegeben.
In diesem Ausmasse blieben jedoch die Stiftungsgenüsse
nicht immer; neue notwendige Bauten oder wesentliche Ver¬
änderungen am Stiftgebäude verkürzten, wenn sie auch nicht
auf ein Mal sondern in mehreren Jaresraten abbezalt wurden,
die Stiftlinge und Pfründler an ihren Bezügen ; noch empfind¬
licher wirkten die eingeleiteten Finanz - Operationen; zugleich
trat die auch bei andern Waisenstiftungen eingeführte Uebung
in Anwendung: die Beträge für die Waisen hach Altersstufen
zu bemessen. Daher erhielten z. B. im Jare 1820 die prun-
ne rischen Stiftlinge bis in ihr zwölftes Jar 45 fl. und vom
dreizehnten bis fünfzehnten 36 fl. ; nur Studierende konnten um
den erhöhten Stiftungsgenuss von 75 fl. bei der Landesstelle
ansuchen — eine Uebung, die viele Jare hindurch aufrecht er¬
halten wurde.