60 Knaben vom 6.—12. Jare 45 fl. und vom 12.—16. 36 fl. aus¬ gemittelt wurden. Dass auch diese Stiftungsgenüsse durch die nachfolgenden Finanz - Operationen betroffen wurden , ist nicht notwendig zu erwähnen; doch blieb auch jezt das Präsentations- Recht bei allen Stiftungen denjenigen gewahrt, denen es zustand. Erst in den lezten Jaren wurde die kumulative Verwal¬ tung der Stiftungen aufgehoben und die Absonderung der Haupt- und Nebenstiftungen wieder vorgenommen; und überhaupt jene Veränderungen eingeführt, die den stiftbrieflichen Anordnungen entsprachen. Diesem gemäss zeigt die nachfolgende Tafel die wichtigeren gegenwärtigen Verhältnisse der Hauptstiftung und der Zustiftungen. Uebersicht über die Präsentanten, die Zal der Pläze und die Beteilungs - Beträge der Theresianischen Hauptstiftung und der Zustiftungen. Betei- lungs- SS Name der Stiftung. Praesentant. Zal der Pläze. Art M in CM. o a* fl.| kr. Statthalter 10 Civilknaben 28 1 Theresianische Waisenstiftung Militär Comraando Statthalter lOMilitärknaben I 0 Civilmädchen 20 24 — Militär-Commando 1 OMilitär— » 16 — 2 Ständische Zustiftung . . Vereinigtes Lan¬ des - Collegium 2 Knaben 2 Mädchen 60 43 24 36 Khauttenische Zustiftung Freiherr von Rum- 2 Knaben 36 48 5 merskirch 2 Mädchen 32 24 4 Muggenfchallische Zustiftung Eisenobmann in Steier 1 Knabe 92 — Bei der Aufhebung des Waisenhauses wurde zufolge Hof- Kanzleidekrete 28. Jänner 1787 von der Theresianischen Wai¬ senhausstiftung die Summe von 3900 fl. ausgeschieden und als