59 ihre Erziehung und gute Behandlung die gleiche Sorgfalt ge¬ tragen. Für den Unterhalt der acht und vierzig Waisen ward wol von der Hofbuchhalterei die Summe 2176 fl. 24 icr., ä 45 fl. 20Kj% kr. beantragt; allein es waren damals — ausser den vier ständischen und vier Khauttenischen — noch 27 Mi¬ litär- und 29 Civil - Waisen vorhanden, also um sechszehn mehr, als der Berechnung zu Folge hätten sein sollen. Die Sorge für diese grössere Anzahl war nach der Aufhebung des Waisen¬ hauses um so schwerer, um so beängstigender, weil von nun an die Einnahmsquellen ganz versiegten , die doch bisher so reichlich flössen , dass auch die grössere Zal der Waisen mit leichter Mühe erhalten werden konnte, nämlich: das Verdienst, welches vom Nähen , Striken , Spinnen und anderen Handar¬ beiten der Waisen, und von der Begleitung der Leichenbe¬ gängnisse dem Hause zugekommen war. — Doch hoffte man die hieraus entspringende Verlegenheit dadurch einigermassen zu vermeiden , dass man Kostörter aufsuchte , wo man nicht die ganze, sondern eine geringere Summe für den Unterhalt forderte, oder dass einige der Waisen bald ins sechszehnte Jar einrükten und dadurch zum Austrite aus der Unterstüzung ge¬ zwungen würden. Für die Zukunft fiel jede Verlegenheit und Besorgnis wegen des Unterhaltes umsomehr hinweg , weil die Zal der landesfürstlichen Stiftlinge — 20 Civil- 20 Militärwai¬ sen — durchaus nicht mehr überschritten werden durfte. Eine vorzügliche Einnahmsquelle blieb — ausser dem Mietzinse für das Gebäude und für die ganze Besizung , worauf wir unten zurükkommen — noch immer der Armenleutaufschlag, der schon vorher 3000 fl. järlich abgeworfen hatte. Diese Summe hatte das k. k. Mautoberamt fortan järlich an den Stif¬ tungsfond abzuführen; dahin kamen auch die übrigen Kapita¬ lien des Waisenhauses und die davon abfallenden Einkünfte, wie der järliche Beitrag der Stände. Hieraus wurden die Geld¬ beiträge an die Stiftlinge — und zwar ganz gleich so geschaf¬ fen, dass für ein Mädchen vom 6.—16. Jar 30 fl., für einen