55 Belohnungen der Waisen für die Begleitung grösserer Leichen¬ begängnisse , wozu sie nicht selten gebeten wurden, endlich die Früchte der gemachten Zustiftungen. 2. Allmälig erfolgende Zu Stiftungen. a) Ständische. Die Waisen des Theresianums ermangelten einer eigenen Kirche und Kapelle. An Wochentagen und dispensirten Feier¬ tagen wohnten sie daher in der etwas entfernten Prunnerstift- Kirche der gewöhnlichen Stiftmesse bei. Der Zeitverlust bei dem Hin- und Hergehen an jedem Tage, die schnelle Abnuzung der Kleider und Beschuhung, die zumal bei schlechter Wit¬ terung unvermeidlich war, die Gefährdung der Gesundheit der Kinder, welche nicht selten — weil man im Theresianum keine Hausuhr hatte, entweder zur Hälfte die Messe versäumten, oder allzufrüh kommend, lange warten mussten , bewirkte, dass man von dieser Einrichtung abstand, und statt die Kinder in die Kirche des Prunnerstifts zu schiken, im Waisenhause selbst Anstalt machte, dass einer der Minoriten gegen bare Bezalung täglich die heilige Mess las. — Unter diesen Umständen wen¬ dete sich der damalige Verwalter, Andreas Wolff, am 20. Oktober 1767 an die Landstände mit der bescheidenen Bitte: »für das Waisenhaus so viel gnädigst zu bewilligen, damit all¬ täglich und an den dispensirten Feiertragen die heilige Messe berichtiget, wie auch eine Hausuhr könnte angeschafft werden.* Anstatt in dieses Ansinnen einzugehen, beschlossen die Stände dem Waisenhause järlich 240 fl. zu verabfolgen, dagegen vier Kinder (zwei Knaben, zwei Mädchen) in dieses Haus zu sen¬ den, die aller Wolthaten theilhaftig werden sollten, deren sich andere Waisen - Kinder sowohl in christlicher Erziehung als Erlernung vorgescbriebener Handarbeiter} zu erfreuen haben.—