49 Gebär- Anstalt und später auch die der Lo kalsiechen und der von der Lustseuche behafteten. So wurden diese hier unter demselben Dache vereinigt und blieben es bis zum Jare 1833 , in welchem wie oben 1) erwähnt, das ganze Gebäude zur Aufnahme der erweiterten Irrenan¬ stalt wie der Verwaltung des Stiftungsfondes gewidmet wurde, gegen Entrichtung eines järlichen Mietzinses pr. 640 fl.; der im Jare 1842 auf 1050, und am 1. August 1855 auf 3840 fl. G. M. erhöhet wurde. So blieb das schöne Gebäude auch nach der Auflassung der Anstalt dieser fortan und nuzenbringend erhalten. Die Kirche ging im Auflassungsjarc ins Eigentum des Religionsfondes über, wurde gesperrt und diente viele Jare hindurch als Magazin zur Aufbewahrung der verschiedensten Gegenstände, bis sie endlich im Jare 1838 wieder ihrer ur¬ sprünglichen Bestimmung zurükgegeben wurde. Der damalige Benefiziat an dieser Kirche Joseph Adam Zurmü hl er erhielt vom 1. December 1787 angefangen den Gehalt von 480 fl. järlich aus dem Religionsfonde und erfüllte bis an seinen Tod die Stiftungsverbindlichkeiten soweit sie nach Auflassung der Anstalt noch erfüllt werden konnten; nach sei¬ nem Hintritte sollte der Religionsfond dieselben an seine pen- sionirte oder exponirte Geistlichkeit einzuteilen suchen. 2) — Gleichzeitig wurde vom Gesammtvermögen des prunnerischen Stiftes die zur Stiftung des Beneficiums vom Stifter ausgewor¬ fene Summe von 12,000 fl. (sammt Interessen 12,150 fl.) ab¬ getrennt dem Religionsfonde eingehändigt und mit Zuhilfenahme des Spital-Barbara- und des Kreuzwegs-Benefiziums in der Folge zur Dotation der beiden Domprediger verwendet. (Hofk. 17. Mai 1796.) *) Schwarzenberg. Haus Seite 34. 2) Hofkanzlei-Dekret, 28. Jan. 1787. Mua. Jahr. Ber. XX, 4