Verbindlichkeit zu übernehmen er sich anheischig gemacht. Der zur Versorgung eines solchen Kn a b e n von der Hofbuch¬ halterei ausgemittelte Betrag wurde auf 85 fl. 18 kr. angesezt; später auf 82 fl. 20 kr. ermässigt , weil das zur Bezalung des Schulgeldes vom Stifter ausgeworfene Kapital für eben diesen Zwek auszuscheiden war. Den Pfründlern männlichen und weiblichen Ge¬ schlechts wurde der Austritt aus dem Stifte gestattet und die nach dem Masse des Stiftungsvermögens ihnen zukommende Tagesportion von 6 kr. mit einer Zulage von 2 kr. auf die Hand gegeben. Die Mehrzal zog es vor , auf diese Zulage zu verzich¬ ten, dagegen im Hause zu verbleiben, was auch gestattet wurde, bis man ein Klostergebäude auf dem Lande — das zu M ü n z- bach — in Miete bekam, um dort alle Siechen und Gebrech¬ lichen verschiedener Stiftungen zwekmässig unterzubringen. Die tägliche Zulage von 2 kr. wurde für die Regie, Holz, Licht, Kleidung, Medikamente zurükbehalten, die übrige Stiftungspor¬ tion zu Bestreitung der Verköstigung den Armen auf die Hand gegeben. In diesem Ausmasse blieben jedoch die Stiftungsgenüsse nicht immer; neue notwendige Bauten oder wesentliche Ver¬ änderungen am Stiftgebäude verkürzten, wenn sie auch nicht auf ein Mal sondern in mehreren Jaresraten abbezalt wurden, die Stiftlinge und Pfründler an ihren Bezügen ; noch empfind¬ licher wirkten die eingeleiteten Finanz - Operationen; zugleich trat die auch bei andern Waisenstiftungen eingeführte Uebung in Anwendung: die Beträge für die Waisen hach Altersstufen zu bemessen. Daher erhielten z. B. im Jare 1820 die prun- ne rischen Stiftlinge bis in ihr zwölftes Jar 45 fl. und vom dreizehnten bis fünfzehnten 36 fl. ; nur Studierende konnten um den erhöhten Stiftungsgenuss von 75 fl. bei der Landesstelle ansuchen — eine Uebung, die viele Jare hindurch aufrecht er¬ halten wurde.