43 In Hinsicht des Unterrichts hatte Prunner nur einen deutschen Lehrer — »Instruktor« — gestiftet, da sich aber sehr bald einige Knaben zu den Studien ganz be¬ sonders fähig zeigten, nahmen die Administratoren auch einen lateinischen Präceptor auf, dem ein Gehalt von 100 fl., Wohnung, Kost und täglich eine Mass Bier bewilligt wurde; während jener ausser eben diesen Bezügen nur 70 fl. erhielt. Beide besorgten den sie treffenden Unterricht. Der deutsche Lehrer übte die Knaben im Lesen , Schreiben und Rechnen ; der lateinische in den »rudimentis latinitatis« und wiederholte mit jenen welche die öffentlichen Schulen besuchten alle Lehr¬ gegenstände. Der Erfolg war ein so erwünschter, dass ein Kommissions - Protokoll vom Jare 1753 ausdrüklich anmerkt: »Diese Knaben erhalten in seholis publicis jederzeit prciemia.« — Die Lehrer teilten sich auch in die Aufsicht; einer von ihnen erschien jederzeit bei Tische; ihre Wohnung war unmittelbar an dem Schlafzimmer der Waisen, zugleich besorgten sie mit dem Verwalter die genaue Beobachtung der vorgeschrie¬ benen Tagesordnung, zumal der religiösen Uebungen die eben sie zu überwachen hatten. Zur Besoldung des Verwalters, »der die Administration über dieses arme Haus haben solle« hatte Prunner das In¬ teresse von 3400 fl. bestimmt. Doch der Magistrat und die Prunner sehen Erben erkannten es schon bei der Eröffnung der Anstalt für billig, bei dieser so wol dotirten Stiftung, auch dem die Aufsicht führenden Manne ein ähnliches Auskommen auszu¬ messen, um so mehr, da sich dieser während des Baues und der Einrichtung der Stiftung viele Verdienste erworben und be¬ willigten ihm eine Besoldung von 350 fl. sammt Wohnung, Holz und Licht. Ueber das Alter der Knaben , das zum Eintrit befähigte und zum Austrit nötigte, hatte der Stifter keine Erwähnung gemacht, auch finde ich nirgends eine normirende Bestimmung. Aus einem noch vorhandenen Verzeichnisse der Zöglinge des