26 die leere Stelle sogleich wieder zu besezen, und nur in dem Falle auf andere würdige Bürgers-Kinder weiblichen Geschlechtes Rücksicht zu nehmen wenn die geeigneten Verwandten mangel¬ ten. — Ueber die Verpflichtung dieser beiden Stiftmäd¬ chen schrieb sie vor, dass »sie alle Wochen am Sonnabend entweder zu Hause in der Betstube oder bei schöner Witterung bei ihrer Grabstätte am Gottesaker nächst der Todten-Kapelle für sie und ihre in Gott ruhende Schwester Theresia einen Rosenkranz andächtig beten und zu dieser h. Pflicht von ihren Vorgesezten sorgsamst angehalten werden.« Nachdem die Verlassenschafts - Abhandlung zu Ende ge¬ führt war, ergab sich ein Ueberrest von 7090 fl., den als ein wahres und ewiges Stiftungs - Kapital der Testamentsvollstreker Franz Wolfgang Paulusberger in ausgestellten Obli¬ gationen zu Händen des Ratbürgers und Kellerischen Waisen¬ haus-Verwalters, Leopold Wazinger am 31. Dezember 1775 übergab. Hiemit war die Zal der Waisen, deren anfäng¬ lich acht gewesen, im genannten Jare bis 31 angewachsen — die extranei abgerechnet — ein Ergebniss, das der christlichen Mildthätigkeit der Stifter wie der zwekmässigen Einrichtung und guten Leitung der Anstalt selbst zu verdanken ist. Es bleibt darum nicht ohne alles Interesse auf diese einen flüch¬ tigen Blik zu werfen , bevor wir den Faden der Erzälung fort¬ führen. 5. Innere Einrichtung. Zwek der Anstalt war: den verlassenen, hilflosen Wai¬ sen in den wichtigen Entwiklungsjaren vom 6.—16. eine solche Erziehung und religiös - moralische und intellektuelle Bildung zu gewähren, damit sie nach ihrem Austrite im Stande wären, ihr eigenes zeitliches und ewiges Wol und das des gemeinen Wesens zu fördern. Ungeheuchelte Gottesfurcht, eine Geistes¬ bildung, wie sie fürs bürgerliche Leben hinreichend ist, Liebe zur Thätigkeit und Arbeitsamkeit und physiche Kräftigung waren