25 "gs- nba= rin- i in 'gen m 'ten- ver- nge- Ur. ?en- )en- des- Die oö. Landes-Hypothekenanstalt ist eine nicht auf Gewinn gegründete Landesanstalt, die unter möglichst billigen Bedingungen zu möglichst nie drigem Zinsfüße innerhalb der gesetzlichen Belehnungsgrenzen auf die grund bücherlich oder landtäflich eingetragenen Realitäten (Grund und Boden, Ge bäude) Darlehen gewährt, um durch Rückzahlung nur in kleinen Beträgen allen Realitätenbesitzern die Vorteile eines billigen Kredites zuzuwenden. In Ausgestaltung der Anstalt wurde zur Förderung der Bodenent- »schuldung die weitestgehende Verbilligung der Darlehensaufnahme (unent geltliche Durchführung, Aufhebung von Gebühren aller Art usw.) verfügt. Die oö. wechselseitige Landes-Srandschaden-Verftcherungsanstalt gegr. 1811, versichert gegen Feuerschaden: Gebäude, deren einzelne Teile und festes Zugehör (Gebäudeversicherung) sowie bewegliche Gegenstände aller Art, Feld- und Wiesenfrüchte, Vieh usw. (Mobiliarversicherung). Auskunft durch das Bureau, Linz, Herrenstr. 12. erbe rgs- rbe- 0lN- zen- tadt ten; lgs- tur, )ule ten- W sirke um, ord- ken- ein; ■\ n ‘ fw. Hb. Hb. tet Landesansialten für Rindvieh Versicherung und Pferdeversicherung. Leiterstelle: unbesetzt. Leiterstellvertreter: Franz Müllner. Kanzlei: Linz, Herrenstraße 12, II. Stock. Die 1902 gegründete Rindvieh Versicherungsanstalt hat den Zw eck, Rindviehbesitzer gegen Verluste, welche durch Verenden oder Notschlachtung oder dadurch entstehen, daß das Fleisch solcher geschlachteter Tiere nach den bestehenden Gesetzen vom Genusse ausgeschlossen ist, zu schützen. Zum Eintritte in diese Anstalt ist die Versicherung des ganzen ver sicherungsfähigen Rindviehstandes u. zw. bei Zusammenschluß zu Lokal verbänden von mindestens 5 Viehbesitzern mit 60 Rindern nötig. Die mit 1. März 1906 in Tätigkeit getretene, aus Lokalverbänden (Ortsvereinen) zusammengesetzte Pferdeversicherungsanstalt entschädigt durch Verendung oder notwendig gewordene Tötung entstandene Pferde verluste; solche infolge Brandunglück oder Blitzschlag nur dann, wenn dies bezüglich keine anderweitige Entschädigungsverpflichtung besteht. Zur Bildung eines Lokalverbandes sind mindestens 10 Pferdebesitzer mit ihrem ganzen Pferdestande nötig. Die Prämienbeiträge werden nach Gefahrenklassen bemessen. Nähere Auskünfte über beide Versicherungen, welche auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit beruhen, durch die Anstalten. Oö. Genosienschafts-Jentralkajse. Diese reg. Gen. m. b. H., Linz, Steing. 4, dient dem Zwecke des Geld ausgleiches unter den Mitgliedern durch Pflege des Kontokorrentverkehres. Sie bietet den Mitgliedsvereinen die Möglichkeit, ihre überschüssigen Gelder in der einfachsten Weise vollkommen sicher anzulegen und bestmögliche Verzinsung zu erzielen, und setzt anderseits die Vereine und Genossenschaften in die Lage, sich billigen Kredit zu verschaffen. Zahlstelle ist die oö. Landes-Hypothekenanstalt.