Für den Feierabend Im Arrest. Von Hans von der Schwarzau. Beim Bezirksgericht in Zirbelschlag geht es heute wieder einmal „heiß" herunter. Seit langem war es nicht der Fall, daß drei Verhand lungen an einem Tag vorgenommen werden mußten. Der Herr „kaiserliche Richter" — wie die Bauern von Zirbelschlag in tiefster Untertänigkeit sagen — ist über diese Summe von Unmoralität auch im höchsten Grade empört, sintemalen er vor lauter Arbeit seit zwei Tagen keine Tarockpartie im Ge meindegasthaus mehr gesehen, geschweige mitgemacht hat. Das erste Streitpärchen, bestehend aus einer bäuerlichen Schwieger mutter und ihrer Schwiegertochter, tritt ein und — ehe sich's der Herr Richter versieht, bricht der Spektakel los. „Euer Gnaden müssen S' nit Harb sein, daß ich Ihnen belästigen tu, aber mit derer Gosch'n da hält's kein Teufel aus. —" „Wer is a Gosch'n?" fährt die Junge drein. „Wer hat denn an- gefangt als Ös? Glaubt's ich weiß's nit, daß Ös mein Mann alleweil auf hetzt^ gegen mich? Ös alte Krautmirl übereinander " „Still da!" brüllt der Richter zornglühend dazwischen. Der erste Sturm legte sich. Kaum hat aber der Amtierende die übliche Verhandlungseinleitung abgetan, so beginnt das wüste Geschrei der Bäuerinnen von neuem. Das Gefecht wird hitziger und zuletzt hört man eine Stentorstimme aus dem Chaos rufen: „In den Arrest mit ihnen! Beide!" Ein kräftiger Diener nimmt die widerspenstigen Damen wenig sanft unter Arm und spaziert mit ihnen ab. Der Herr Richter öffnet ein Fenster und ringt nach Luft. Nun soll die zweite Verhandlung beginnen. Ein im Gebirge aufge griffener Hochstapler soll vernommen werden. „Der Gauner kommt mir eben recht", murmelte Dr. Grobhaus, den Akt hervorsuchend. Da tritt ein feiner Herr ungerufen herein, reicht dem Richter herab lassend die Hand und sagt: „Ich bin der Präsident " Weiter kommt er nicht, denn des Doktors Stimme fährt ihn an: „Ein Schwindler sein S', sonst nix!" Der Fremde macht ein verdutztes Gesicht und meint energischer: „Hören Sie mich doch erst an! Ich bin der Präsident des Landes gerichtes und komme —"