An Icn Reichsverband für österreichische Volksmusik (Geschäftsführung Ot. Georgen a. d. Gusen) zar Weiterleitung An die Landesregierung ür —E *t —B— Das gefertigte Gemeindeamt ersucht um behsrdliche Entscheilung, ob um— seitig angeführter Kapellmeister auf Grund der angeführten Angaben unter die Be— stimmungen der Verordnung der Bundesregierung vom 28. Dezember 1933 fällt ocer nicht. Die umseitig angeführten Angaben werden den tatsächlichen Verhältnissen wahrheitsgetreu angegeben. (Siegel und Unterschrift) 2222